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Steffen Honig zu neuem Bestechlichkeitsgesetz: Längst überfällig

18.02.2014, 01:21

Das neue Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung hebt den Bundestag nicht aus den Angeln. Es schreibt eher fest, was für die Mitglieder dieses Hauses wie jeder anderen deutschen Volksvertretung gelten sollte: Dass Bestechlichkeit kein kleiner Regelverstoß, sondern eine Straftat ist. Umso trauriger ist es, dass der Bundestag mehr als ein Jahrzehnt braucht, um die auch von Deutschland anerkannten internationalen Vorgaben endlich in Gesetzesform zu gießen. Dadurch findet sich die Bundesrepublik in einer Reihe mit Nordkorea, Sudan und Syrien wieder. Dem theoretischen Teil der Übung wird nun Genüge getan. Das war längst überfällig.

In der praktischen Anwendung des Regelwerks stecken neue Tücken. Bei einer - künftig strafbaren - versuchten Bestechung dürfte etwa der Nachweis äußerst schwerfallen. Dennoch erhöht das Gesetz die Hemmschwelle und ist ein klares Signal: Wer sich durch sein Mandat bereichert, landet vorm Kadi.