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Alois Kösters zum ESM-Urteil der Verfassungsrichter: Leitplanken gestreift

19.03.2014, 01:16

Im Grunde war der Fall schon entschieden und begründet, als das Bundesverfassungsgericht es 2012 ablehnte, eine einstweilige Verfügung gegen den ESM-Fonds zu erlassen. Dabei liegt es nahe, von einer Einschränkung des Budgetrechts zu sprechen, wenn das Parlament die Verfügung über zunächst 190 Milliarden Euro - zwei Drittel der gesamten Steuereinnahmen eines Jahres - aus der Hand gibt und einem Gouverneursrat in Brüssel überlässt. Will man den Euro dauerhaft stabilisieren, ist dies aber - auch wenn das Wort unpopulär ist - alternativlos.

Im Zuge der Eurorettung sind die Leitplanken, die Grundgesetz und Europarecht errichtet haben, schon mehrfach gestreift worden. Durchbrochen wurden sie aber eher durch das unbegrenzte Aufkaufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank, der Schuldhaftung für andere Länder durch die Hintertür. Aber darüber wird der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen.