Was darf die EZB?

08.02.2014, 01:28

In der Schuldenkrise sah sich die Europäische Zentralbank (EZB) immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen - etwa zum Kauf von Staatsanleihen von Krisenstaaten. Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten Rechtsrahmens.

"Vorrangiges Ziel" der EZB ist gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem soll sie "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".

Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Ausdrücklich verboten wird unter anderem "der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln" - also Anleihen etwa von Staaten - durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken. (dpa)