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Apothekerkammer befürwortet UrteilKarlsruhe verbietet Rabatte auf Medikamente

Angebot und Nachfrage bestimmen das Wirtschaftsleben. Davon ausgenommen
sind rezeptpflichtige Medikamente. Das Verbot von Rabatten darf auch
nicht durch Bestellung im EU-Ausland umgangen werden.

27.02.2014, 01:18

Karlsruhe (dpa) l "Neuer Service - günstigere Arzneimittel" - mit einem Preisnachlass von zehn Prozent auf rezeptpflichtige Medikamente warb ein Apotheker im Bergischen Land um Kunden und verärgerte damit nicht nur die Konkurrenz. Gegen das Geschäftsmodell mit der Bestellung in den Niederlanden und Abholung in Deutschland klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und ging dabei durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Mit Erfolg: Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch gegen den Apotheker. Sie machten damit deutlich, dass der Gesetzgeber eine solche Schnäppchenjagd auf Arzneimittel unterbinden will.

Warum darf es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keinen Wettbewerb über den Preis geben? "Dahinter steckt die Gewährleistung von Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt", sagt Stefan Derix, Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein, zu deren Gebiet der vor dem BGH unterlegene Apotheker gehört. Schließlich handele es sich um Arzneimittel und "nicht um irgendeine Art von Ware, bei der Angebot und Nachfrage den Preis und damit auch die Verfügbarkeit steuern".

In der Fassung von 2013 verbietet das Arzneimittelgesetz daher auch ausländischen Internet-Apotheken, deutschen Kunden einen Preisnachlass einzuräumen. Der BGH hat dies mit seiner Entscheidung jetzt bekräftigt. "Wir begrüßen das Urteil", sagt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer in Sachsen-Anhalt. "Jetzt haben wir Apotheker endgültige Wahrheit." Der Druck ausländischer Apotheker habe in den vergangenen Jahren durchaus für Probleme gesorgt. "Das ist ein ungleicher Wettbewerb. Deutsche Apotheker müssen sich an gesetzliche Preise halten und haben zudem ganz andere Kostenstrukturen." Das BGH-Urteil ist für Münch eine deutliche Stärkung der niedergelassenen Apotheker. Aber auch gut für die Verbraucher. "Die andere Seite des Preiskampfes ist ja, dass gute Medikamente sonst irgendwann unbezahlbar wären. Nach dem Motto: `Sie haben Schnupfen, was ist Ihnen das Medikament denn wert?`"

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) seit Jahren leicht rückläufig - und sank nach zuletzt verfügbaren Zahlen auf weniger als 21 000.

Rund 80 Prozent ihres Umsatzes macht eine Apotheke mit verschreibungspflichtigen Mitteln. Zehn Prozent entfallen auf apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Medikamente wie Aspirin, der Rest auf übrige Produkte bis hin zum guten alten Kräutertee.

Bei solchen Mitteln sind Preisnachlässe erlaubt. Online-Apotheken wie DocMorris aus den Niederlanden wollen das auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten erreichen. Die niederländische Versandapotheke, die 2,5 Millionen Kunden in Deutschland hat, stellte aus rechtlichen Gründen ein Prämienmodell bei der Lieferung von Arzneimitteln wieder ein. DocMorris-Sprecher Torben Bonnke sagt: "Wir werden das Thema der Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter verfolgen und sehen da auf europäischer Ebene noch Handlungsbedarf."

Christiane Köber von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zeigt sich zuversichtlich, das Bollwerk fester Preise verteidigen zu können. Der Verein führt zurzeit noch ein offenes Verfahren beim Oberlandesgericht München gegen eine Apotheke, bei der es um einen ähnlichen Fall geht wie jetzt vom BGH entschieden. "Wir erwarten, dass dieses Verfahren entsprechend der vom BGH aufgezeigten Linie ausgehen wird."