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Bundesgerichtshof Bei höherer Gewalt keine Entschädigung

14.06.2014, 01:11

Karlsruhe (dpa) l Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen höherer Gewalt wie Streik oder Radarausfall zu einer Verspätung kommt. Zwei Kläger scheiterten auch im dritten Anlauf mit ihrem Versuch, nach verspäteten Flügen ihres Balearen-Urlaubs von der Gesellschaft TUIfly eine Ausgleichszahlung zu bekommen. In der Verhandlung machten ihre Anwälte geltend, dass die Gesellschaft für solche Fälle eine Ersatzmaschine bereithalten müsse.

Dazu erklärte das Gericht am Freitag, das beklagte Unternehmen habe versucht, ein Ersatzflugzeug zu chartern, was aber nicht gelungen sei. Die Gesellschaft habe damit eine ihr zumutbare Maßnahme ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. Ein Sprecher von TUIfly in Hannover begrüßte die Entscheidung und sagte: "Wir tun alles, um einen stabilen Flugplan aufzustellen. In diesem Fall handelte es sich um höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflusses war."