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Arbeitgeber fordern Gesetz gegen Zersplitterung der TarifeinheitÜberreizen die Mini-Gewerkschaften?

Sind die Streiks von Lokführern und Piloten für ihre Ziele berechtigt?
Ob ein Gesetz helfen kann, Tarifkonflikte mit Berufsgewerkschaften
leichter zu lösen, ist zumindest fraglich

Von Bernd Röder 17.10.2014, 01:12

Berlin (dpa) l Viermal ist bislang die Deutschen Bahn bestreikt worden, bei der Lufthansa und ihrer Tochter Germanwings ist es die siebte Aktion seit April. In Wirtschaft und Politik wird diskutiert, ob die kleinen Berufsgewerkschaften es mit den Streiks überreizen.

Das ist keine neue Frage, doch weil nun zwei Konflikte gleichzeitig eskalieren und bei der Bahn Millionen Fahrgäste betroffen sind, wird der Ruf nach staatlichen Regeln lauter. Ein Gesetz ist längst angekündigt, vor allem die Arbeitgeberverbände sehen es jetzt als besonders dringlich an.

"Eine Zersplitterung der Tariflandschaft nutzt am Ende niemandem", stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor wenigen Wochen fest. "Wir müssen deswegen das Prinzip der Tarifeinheit wieder stärken, am besten natürlich verfassungskonform."

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Vereinigung Cockpit (VC) verbindet, dass sie als Spartengewerkschaften lediglich eine Berufsgruppe vertreten. Die Ausgangslage im Tarifstreit ist jedoch unterschiedlich. Die Pilotengewerkschaft kämpft um den Erhalt einer Übergangsrente und Konditionen für den Vorruhestand der Flugkapitäne, eine typische Tarifmaterie. Ihr Verhandlungsmandat wird der Vereinigung Cockpit von niemandem streitig gemacht.

Ganz anders die GDL. Sie setzt sich für mehr Geld, eine kürzere Arbeitszeit und weniger Überstunden ein - auch das sind Tarifklassiker. Zugleich muss sie sich aber gegen die größere Konkurrenz behaupten, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). EVG und Bahn gestehen der GDL die Tarifführerschaft bei den Lokführern zu, mehr aber auch nicht.

Regierung will Streikrecht nicht beschneiden

Die GDL will in Tarifrunden aber auch bei Zugbegleitern, Bistro-Servicekräften, Disponenten und Rangierführern das Sagen haben. Sie fasst diese Gruppen mit den Lokführern als "Zugpersonal" zusammen und reklamiert darin die Mehrheit der Mitglieder für sich. "Statt nach dem Staat zu rufen, muss die Deutsche Bahn die Fakten ankennen", verlangte GDL-Chef Claus Weselsky.

Die Fakten sehen für die EVG jedoch ganz anders aus. "Die GDL behauptet ja, dass sie für das Fahrpersonal und damit auch für die Zugbegleiter, die Bordgastro-Leute und die Lokrangierführer die Mehrheit hätte, und wir sagen, das ist nicht so", widersprach der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner: "Wir sind uns sicher, dass wir für diese Berufsgruppen die Mehrheit haben."

Das neue Gesetz könnte GDL und EVG zwingen, die Karten auf den Tisch zu legen, das heißt die Zahl ihrer Mitglieder in den Betrieben preiszugeben. Doch die Regierung lässt sich auffallend viel Zeit für einen Entwurf, noch immer gibt es keinen Termin für die Beratung im Kabinett.

Im Bundestag stellte die Koalition am gestrigen Donnerstag klar, sie will kleine Gewerkschaften auf Kooperations- statt Konfrontationskurs drängen, aber das Streikrecht nicht grundsätzlich beschneiden. Die Grünen hatten beantragt, die Gesetzespläne für eine Tarifeinheit fallenzulassen. Mehrere Politiker mahnten, die aktuellen Streiks bei der Bahn und im Luftverkehr nicht überzubewerten.

Die Schwierigkeit für eine Gesetzesregelung besteht vor allem darin, in einem Betrieb nur noch den Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten zu lassen, die dort mehr Mitglieder hat, ohne damit das vom Grundgesetz garantierte Streikrecht zu beschneiden.

Selbst wenn eine solche Formulierung gelänge, blieben delikate Detailfragen, etwa welche Organisationseinheit man betrachtet: Einen Betrieb, ein Unternehmen im Konzern, eine Berufsgruppe? Im Falle der Bahn könnte die Mehrheit mal bei der einen, mal bei der anderen Gewerkschaft liegen. Eine Existenzfrage wäre es für die GDL nur dann, wenn die Lokführer per Gesetz im Konzern auf- und untergingen.

Bei der Lufthansa hätte das Tarifeinheitsgesetz gar keine Folgen. Denn dort werden Piloten, Flugbegleiter und Bodenpersonal von verschiedenen Gewerkschaften vertreten.