Gewährleistung

25.10.2014, 01:12

Geht ein Produkt bald nach dem Kauf kaputt, können sich Verbraucher beim Händler auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren berufen. Käufer können in dieser Zeit eine Reparatur oder die Neulieferung verlangen. Vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern dürfen sie, wenn eine Reparatur zweimal scheitert, eine Ersatzlieferung fehlschlägt oder der Verkäufer diese Leistungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt.

Dabei gibt es eine Einschränkung: Die Käufer müssen beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Nur innerhalb der ersten sechs Monate ist die Beweislast umgekehrt. Dann muss der Händler belegen können, dass die Ware im Laden noch einwandfrei war. (dpa)