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Einzelhandelsgebiet Burger Straße Zeitlich begrenztes Bauverbot für Investor

Möckerns Ortschaftsräte befassten sich auch mit dem Bebauungsplan sowie
mit dem Aufstellungsbeschluss zum "Einzelhandelsgebiet Burger Straße" im
Rahmen der Innenstadtentwicklung.

Von Bettina Schütze 01.11.2014, 02:18

Möckern l Der Ortschaftsrat hat die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan der Innenentwicklung "Einzelhandelsgebiet Burger Straße, Ortschaft Möckern" in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig zur Kenntnis genommen. Danach soll für die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Möckern 2008, Teilplan 2, dargestellte Sonderfläche ein Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Ausweisung eines Sondergebietes aufgestellt werden.

Auf der Sonderbaufläche will Edeka einen Getränkemarkt bauen. "Dazu sollte der Bebauungsplan Baurecht für die Erweiterung des Edeka-Marktes schaffen", erklärte Bauamtsmitarbeiterin Daniela Sandkuhl. Der Investor hat die Planung finanziert.

Bereits am 27. September 2012 hatte der Stadtrat den 2010 erstmalig aufgestellten Bebauungsplan/Entwurf als Satzung beschlossen. Diese Satzung war im Januar diesen Jahres im Amtsblatt des Jerichower Landes öffentlich bekannt gemacht worden. Daraufhin hatte das Landesverwaltungsamt Halle in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises veranlasst, gegen die Stadt Möckern die Aufhebung des Bebauungsplanes mit kommunalaufsichtlichen Mitteln durchzusetzen, heißt es in der Sachdarstellung zur Beschlussvorlage. Daniela Sandkuhl: "Wir haben zu dem Thema eine andere Rechtsauffassung als das Landesverwaltungsamt."

"Wir haben eine andere Rechtsauffassung als das Landesverfassungsamt."

Daraufhin habe, so Daniela Sandkuhl, der Investor seinen Antrag auf die Erweiterung mit einem Getränkemarkt zurückgezogen. Er stimmt zwar der Neuaufstellung des Bebauungsplanes zu, bleibt aber in einer "Warteschleife", bis die entsprechenden Beschlüsse vom Land zum Regionalentwicklungsplan vorliegen. "Wir hoffen auf eine Entscheidung im Frühjahr 2015", so Daniela Sandkuhl.

Auch dem Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan stimmten die Ortschaftsräte einstimmig zu. Die Stadt Möckern kann, sobald der Beschluss über die Aufstellung gefasst ist, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich oder Teile des Planbereiches eine "Veränderungssperre" erlassen. Daniela Sandkuhl: "Sie wirkt da, wo der Investor sein Baugeschehen durchführen wollte. Sie wirkt aber kein Recht auf einen Neubau." Damit habe man einen Konsens mit der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises gefunden. Die "Veränderungssperre" ist ein zeitlich befristetes Bauverbot und wird sofort wieder aufgehoben, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Einzelhandelsgebiet Burger Straße" ist zirka 15 250 Quadratmeter groß. Die Fläche wird genutzt von Versorgern, Einrichtungen der medizinischen Versorgung und einer Bankfiliale. Die Zuwegung erfolgt derzeit über zwei Zufahrten. Diese verkehrsrechtliche Situation ist als unzureichend und behindernd einzustufen, heißt es in der Sachdarstellung zur Beschlussvorlage. Die Abbindung der westlichen Zufahrt (an der B 246 a) bei gleichzeitiger Neuordnung der Zu- und Abfahrt am Buchtweg würde die Verkehrssituation übersichtlicher und fließender machen, schlägt das Bauamt als Entlastung vor.