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Rechte Schläger angeklagt

Von Sebastian Siebert 31.07.2015, 17:26
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Karlsruher Landgerichts (Archivfoto vom 03.06.2005). Bei Beleidigungen, Nachbarschaftskonflikten und vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro können Nachbarn oder Betroffene in Baden-Württemberg seit dem 1. Oktober 2000 erst vor Gericht ziehen, wenn die Einigung vor einem Schlichter misslungen ist. Dies soll die Amtsgerichte entlastet und Kosten sparen. Foto: Uli Deck dpa/lsw (zu dpa/lsw-KORR: "Gerichte von «Hundekot» befreien - «Schlichten statt Richten»" vom 26.09.2005)  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Karlsruher Landgerichts (Archivfoto vom 03.06.2005). Bei Beleidigungen, Nachbarschaftskonflikten und vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro können Nachbarn oder Betroffene in Baden-Württemberg seit dem 1. Oktober 2000 erst vor Gericht ziehen, wenn die Einigung vor einem Schlichter misslungen ist. Dies soll die Amtsgerichte entlastet und Kosten sparen. Foto: Uli Deck dpa/lsw (zu dpa/lsw-KORR: "Gerichte von «Hundekot» befreien - «Schlichten statt Richten»" vom 26.09.2005) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Dessau l Wie das Landgericht Dessau mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßau Anklage gegen sieben Angeschuldigte im Alter zwischen 18 und 25 Jahren aus Bitterfeld-Wolfen, Roitzsch und Greppin erhoben. Die dem rechten Spektrum zuzurechnenden Angeschuldigten werden gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung in insgesamt sechs Fällen vorgeworfen, wobei sie in unterschiedlicher Tatbeteiligung gehandelt haben sollen. Sie sollen im Zeitraum vom 20. März bis zum 9. April 2015 an mehreren gewaltsamen Übergriffen auf der linken Szene angehörende Geschädigte beteiligt gewesen sein, heißt es. Dabei seien Quarzsandhandschuhe und ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen. In einem Fall soll einer der Angeschuldigten einem Opfer mit einem Schraubendreher einen Stich in den Oberschenkel versetzt haben. Die Geschädigten erlitten teils erhebliche Verletzungen.

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Einer der Angeschuldigten soll an allen Taten beteiligt gewesen sein. Er befindet sich in Untersuchungshaft, ein weiterer befindet sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft. Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.