1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Behörden streiten um eine Formulierung

Bestandsfähigkeit der Sekundarschule umstritten Behörden streiten um eine Formulierung

13.05.2011, 04:27

Von Anja Guse

Loburg/Burg. Es gilt der Gebietsstand vom 1. Juli 2007. Was bedeutet dieser Satz für die Sekundarschule Loburg? Darüber scheiden sich die Geister. Doch genau davon könnte die Zukunft der Einrichtung abhängen.

Jener Satz ist Teil der so genannten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung des Kultusministeriums. Und jener Satz wird von Landkreis und dem Landesverwaltungsamt (LVA) als Schulaufsicht des Landes unterschiedlich interpretiert.

Nach Auffassung des Kreises bedeutet er für Loburg, dass der Ort mit seiner Sekundarschule ein Einzelstandort ist. Damit reicht eine Mindestschülerzahl von 120 statt 240 Mädchen und Jungen aus (Volksstimme berichtete). "Derzeit lernen hier 146 Schüler", erklärte Dr. Ralph Focke vom Fachbereich Jugend und Schulen im Jerichower Land. Im nächsten Jahr werden gar bis zu 154 Schüler erwartet. Im Schuljahr 2018/19 rechnet der Landkreis trotz demografischen Wandels noch mit einer Gesamtzahl von 139 Schülern. Damit wäre die Einrichtung in Loburg bestandsfähig, vorausgesetzt, man teilt die semantische Auffassung des Kreises.

"Wir sehen das anders", erklärte gestern noch einmal Denise Vopel, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes. "Loburg und Möckern sind Mehrfachstandorte. Dabei richten wir uns nach der Verordnung des Kultusministeriums. Unsere Entscheidungen sind eng mit dem Ministerium abgestimmt", verteidigt sie die Verwehrung der Bestandsfähigkeit.

Focke erinnert daran, dass ohne langfristigen Erhalt der Schule Sanierungen wie Brandschutzmaßnahmen in Loburg gar nicht möglich wären. Doch Vopel korrigiert: "Alles, was der Erhaltung des Bestandes dient, muss gemacht werden, unabhängig davon, wie lange es eine Schule noch geben könnte. Dazu gehört der Brandschutz ebenso wie beispielsweise kaputte Toiletten, die repariert werden müssen."

Am 15. April soll laut Landrat Lothar Finzelberg gegen den Bescheid des LVA Klage erhoben worden sein. Ziel sei, das Amt zu verpflichten, den Schulentwicklungsplan des Kreises mit einer bestandsfähigen Loburger Sekundarschule zu genehmigen. Allerdings liege eine solche Klage beim Verwaltungsgericht noch nicht vor, sagte Pressesprecher Uwe Haack. "Wir werden aber noch einmal genau schauen", meinte er gestern auf Volksstimme-Nachfrage.