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Brückenneubau kostet mehr als eine halbe Million Euro / Weiträumige Umleitung Warten auf die Fördermittelzusage

Von Conny Kaiser 29.01.2014, 01:22

Ob die Brücke über die Untermilde bei Kalbe tatsächlich, wie geplant, 2014 gebaut wird, hängt von der Bewilligung der Fördermittel ab. Der Kreis hat sie allerdings beim Land beantragt.

Kalbe/Bühne l Das kennen die Verkehrsteilnehmer ja bereits aus den Jahren 2012 und 2013, dass über Monate nichts mehr geht auf der Straße zwischen Kalbe und Bühne. Damals wurde die Vahrholzer Straße grundhaft saniert.

75-prozentiger Zuschuss

Nun soll dasselbe mit der dahinter befindlichen Brücke über die Untermilde passieren. Bürgermeister Karsten Ruth hatte während der jüngsten Stadtratssitzung darüber informiert, dass es bereits eine Begehung mit dem Straßenbaulastträger gegeben habe (Volksstimme berichtete).

Bei diesem handelt es sich um den Altmarkkreis Salzwedel. Und wie dessen Bauamtsleiter Dieter Kraus bestätigte, seien auch Fördermittel für die Maßnahme beantragt. Damit sie realisiert werden könne, müsste es einen 75-prozentigen Zuschuss im Rahmen des sogenannten Entflechtgesetzes geben. Immerhin werde nach jetzigen Planungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als einer halben Million Euro gerechnet. "Die Ausschreibung der Maßnahme kann also erst nach einer verbindlichen Förderzusage erfolgen", erklärte Kraus.

Aber auch er bestätigte, dass es bereits eine Ortsbegehung sowie eine Befahrung der geplanten Umleitungsstrecke gegeben hat. Denn während der Bauphase, die von Juni bis November geplant ist, wird der betreffende Streckenabschnitt am Kalbenser Ortsausgang in Richtung Bühne/Vahrholz voll für den Verkehr gesperrt. Dieser soll dann über Altmersleben, Kahrstedt, Vietzen und Güssefeld geführt werden. Allerdings hatte sich bereits während der Sanierung der Vahrholzer Straße gezeigt, dass die Verkehrsteilnehmer gern Abkürzungen durch Wald und Flur nutzen, auch wenn diese nicht gerade sicher sind.

Brücke nur "mindertragfähig"

Laut Dieter Kraus belege der Neubau einen vorderen Platz in der kreislichen Prioritätenliste, weil die Brücke nur noch "mindertragfähig" sei. Schon seit Jahren ist sie nur noch einseitig befahrbar. Zudem gilt dort eine Achslastbegrenzung von 16 Tonnen. Diese darf jedoch durchaus als Alibiregelung verstanden werden. Denn auf deutschen Straßen sind derart massige Fahrzeuge gar nicht zugelassen.