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Vollrausch mit 3,63 Promille / Gardelegerin geht nach Angriff auf Krankenschwester ins Gefängnis "Sie werden jetzt zwangstrockengelegt"

Von Ilka Marten 04.03.2014, 02:24

Sechs Monate Haft wegen fahrlässigen Vollrauschs: So lautet das Urteil für eine 47-jährige Gardelegerin, die 3,63 Promille intus und einer Krankenschwester in den Unterleib getreten hatte.

Gardelegen l Sie ist arbeitslos, bekommt Hartz IV, hat mehrere Entziehungskuren hinter sich. Das Leben von Sabine T. (Name geändert) ist ganz offensichtlich trostlos.

"Wo bringen Sie Ihr Hartz IV hin? Zum Getränkestützpunkt?", fragt Strafrichter Axel Bormann die Angeklagte im Gardeleger Gericht prompt. Die sitzt kleinlaut auf ihrem Platz und gibt vor, sich an nichts erinnern zu können. Am 6. September 2013 hat die Gardelegerin nach der Behandlung in der Notaufnahme des Gardeleger Altmark-Klinikums volltrunken einer Schwester in den Unterleib getreten und sie verletzt. Der Blutalkoholwert der 47-Jährigen lag damals bei schier unglaublichen 3,63 Promille.

Es ist Freitagabend gegen 23.45 Uhr. Wieder einmal ist Sabine T. in der Notaufnahme gelandet. "Sie ist schon öfter alkoholisiert bei uns gewesen, und es war auch bekannt, dass sie aggressiv wird", berichtet die Krankenschwester (28) im Zeugenstand. Bei vorherigen Klinikaufenthalten hatte T. im betrunkenen Zustand schon über den Tresen der Notaufnahme gespuckt und die Hand gegen jemanden erhoben. Das blieb ohne Folgen.

"Plötzlich hat sie ihren Fuß erhoben."

An diesem Abend sind es wieder Polizisten, die die Gardelegerin in die Klinik bringen, nachdem sie die Frau mit einer Kopfplatzwunde an der Straße gefunden haben. Die Verletzung wird behandelt, danach liegt Sabine T. auf einer Trage im Flur. "Sie hat sich bemüht aufzustehen, und ich habe sie gebeten, dass sie liegen bleibt", schildert die Schwester. Da rastet die Betrunkene ohne ersichtlichen Grund aus. "Sie kam erbost auf mich zu und hat mich beschimpft", so die Zeugin. Bormann will Konkretes wissen. "Du Wichserin, verfickte Schlampe", muss sich die 28-Jährige anhören. Doch es kommt noch schlimmer: "Plötzlich hat sie ihren Fuß erhoben und mir in den Unterleib getreten."

Die junge Frau hat starke Schmerzen, muss sich am Tresen anlehnen, dann laufen vor Schmerzen die Tränen. Der Tritt kam für sie völlig überraschend: "Da habe ich nicht mit gerechnet." Obgleich des vielen Alkohols bleibt die Angeklagte sogar stehen, kippt nach dem Tritt nicht um und schimpft weiter. Während sich eine Kollegin um die verletzte Krankenschwester kümmert, weist ein Arzt die Frau in die Schranken. Der Tritt verursacht eine so starke Prellung, dass die Schwester eine Woche nicht zur Arbeit kann.

Wenig Verständnis hat Bormann dafür, dass sich die Angeklagte bei der jungen Frau nicht entschuldigt hat, seit September wäre Zeit gewesen. Auch Staatsanwältin Rosemarie Fährmann bekennt schulterzuckend: "Mir fällt nichts mehr ein."

"Eine Geldstrafe hält Sie nicht vom Saufen ab."

Der Anklägerin ist die Gardelegerin bereits bekannt, mal erstattet sie Anzeige gegen ihren Lebensgefährten, weil er sie geschlagen habe, mal liegt eine Anzeige gegen sie wegen Körperverletzung vor. Immer wieder muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

"Saufen Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammen?", fragt Fährmann kopfschüttelnd. Hinzu kommt, dass Sabine T. mehrfach vorbestraft ist. Diebstahl, Körperverletzung und erst im vergangenen Jahr zwei Geldstrafen wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Gardelegerin war stark alkoholisiert Fahrrad gefahren.

"Eine Geldstrafe hält Sie nicht vom Saufen ab. Wenn Sie es jetzt nicht begriffen haben, dann war es das, Schluss, aus, finito", stellt Fährmann deutlich klar. Die Staatsanwältin beantragt sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem soll die Frau 2000 Euro Schmerzensgeld an die Krankenschwester zahlen.

Das Urteil von Strafrichter Axel Bormann fällt höher aus. Er setzt die sechsmonatige Haftstrafe nicht zur Bewährung aus, Sabine T. muss die Strafe im Gefängnis absitzen und die 2000 Euro an die Krankenschwester zahlen.

"Sie wissen, dass Sie Blödsinn machen, wenn Sie trinken. Und ich glaube nur bedingt, dass Sie nicht mehr wissen, was Sie tun", so Bormann. Und weiter: "Es ist zu gefährlich, Sie in den nächsten Monaten in Freiheit zu lassen." Eine Folge hat die Haftstrafe außerdem: "Sie werden jetzt sechs Monate zwangstrockengelegt", so der Richter.