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Putenmast Roxförde: Klageschreiben an Gemeinderäte und Bürgermeister / Dr. Michael Steenbuck: "Das wird Spätherbst werden"

Von Cornelia Ahlfeld 20.01.2011, 05:22

Das Verfahren um die Regressforderungen der Stadt in Sachen Putenmast Roxförde gegen sechs Gemeinderäte und zwei Bürgermeister ist auf den Weg gebracht. Es gibt bereits am Landgericht Stendal ein Aktenzeichen für den Vorgang, Termine indes stehen noch nicht fest. Fest steht nur, dass es um viel Geld geht, um rund 920 000 Euro, die die Stadt zurückhaben möchte. Die Klageschriften hat die Kommunalaufsicht im Auftrag der Stadt eingereicht. Die Betroffenen haben inzwischen die Schreiben erhalten.

Gardelegen. Es dürfte ein Verfahren werden, das ein überaus großes öffentliches Interesse hervorruft. Denn für den Landkreis und auch für die Stadt ist es ein Novum, dass von ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten und Bürgermeistern gerichtlich Regressforderungen geltend gemacht werden. Und dabei geht es um viel Geld, das keiner der Betroffenen einfach so auf den Tisch legen kann, es geht um Forderungen, die sogar existenzgefährdend sein können. Es handelt sich um Schadensersatzansprüche gegen sechs Roxförder Gemeinderäte und gegen die zwei Bürgermeister Birgit Matthies und Manfred Grunack. Jeweils durchschnittlich 167 000 Euro soll nach Informationen der Redaktion die Forderung für die Gemeinderäte betragen, für Grunack fast das Doppelte.

Damit wird in Sachen Putenmast Roxförde ein weiteres Kapitel aufgeschlagen, das mittlerweile seit 1998 die Kommunalpolitik, Anwälte und Gerichte und mit der Eingemeindung Roxfördes zur Stadt auch die Stadt Gardelegen als Rechtsnachfolger beschäftigt. Der Roxförder Gemeinderat hatte jahrelang den Bau der Putenmastanlage verhindert. Das Klageverfahren endete letztlich sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht – von vornherein eigentlich ohne Aussicht auf Erfolg, denn die Gemeinde hätte das gemeindliche Einvernehmen nicht versagen dürfen, da planungsrechtlich dem Bau der Putenmast nichts im Wege stand. Geklagt hatte dann auch die Putenmast GmbH & Ko KG – erfolgreich. Das Urteil wurde am 21. Oktober 2009 vom Landgericht Stendal verkündet. Die Stadt musste rund 920 000 Euro zahlen. Darin enthalten war auch eine Summe, die die Stadt mit dem Unternehmen in einem Vergleich ausgehandelt hatte, um eine weitere Schadensersatzklage der Putenmast abzuwenden. Das Geld will die Stadt nun zurückhaben.

In einem Stadtratsbeschluss vom November 2010 wurde festgelegt, dass die Stadt Regressforderungen geltend machen soll: gegen den Roxförder Gemeinderat, gegen die zwei Bürgermeister Birgit Matthies und Manfred Grunack, gegen den Kreis und gegen den Anwalt, der Roxförde seinerzeit vertreten hat. Interessantes Detail: Die Stadt bedient sich dabei eines Anwaltes, der die Putenmast bereits erfolgreich bei ihren Schadensersatzklagen vertreten hat.

Laut Gemeindeordnung kann die Stadt Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister und Gemeinderäte nicht selbst erheben. Das kann nur die kreisliche Kommunalaufsicht. Und die ist in dieser Angelegenheit aktiv geworden. Die Beteiligten haben vom Landgericht Stendal die Klageschriften erhalten. Das bestätigte auf Anfrage auch Kreis-Rechtsdezernent Hans Thiele. Nähere Einzelheiten wollte er indes mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht bekanntgeben. Welche Erfolgsaussichten bestehen, ob die Stadt das Geld zurückbekommt, vermochte er auch nicht einzuschätzen. Auch der zeitliche Ablauf sei völlig offen. "Da wird noch vieles geprüft werden", sagte Thiele. Mehr wollte er dazu nicht sagen, nur soviel, dass alle Beteiligten anwaltlich vertreten werden.

Über Details schweigt sich auch Bürgermeister Konrad Fuchs aus. "Die Rechtslage ist eindeutig. Das Gericht hat entschieden. Wir mussten zahlen", stellte Fuchs klar. Um den Schaden nicht noch mehr zu vergrößern, habe die Stadt mit dem Vergleich dann endgültig einen Schlussstrich gezogen. "Wenn wir das nicht gemacht hätten, dann wären weiter monatlich Zinsen in vierstelliger Höhe aufgelaufen. Wir mussten also den Schaden minimieren, und wir mussten auch prüfen lassen, wer das verursacht hat", sagte Fuchs, "wobei mir menschlich gesehen das Ganze sehr leid tut, da ich einige der Betroffenen persönlich kenne und schätze." Dennoch hätte er nicht anders handeln können und dürfen. "Das ist meine Amtspflicht. Ich muss die Schadensersatzansprüche prüfen lassen, egal, was dabei rauskommt. Das ist auch eine Pflicht dem Steuerzahler gegenüber", betonte Fuchs, denn letztlich handele es sich um Steuergeld, das die Stadt zahlen musste. Auf den Weg gebracht worden sei zudem die Klage gegen den Landkreis und gegen den Anwalt der Gemeinde. "Mehr kann ich dazu nicht sagen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt", so Fuchs. Auch von Manfred Grunack, dem jetzigen Ortsbürgermeister, gab es keine Details. "Kein Kommentar", stellte der 71-jährige Kommunalpolitiker klar.

Unterdessen hat das Klageverfahren gegen die Gemeinderäte und Bürgermeister auch ein Aktenzeichen, bestätigte auf Anfrage der Sprecher des Landgerichtes Stendal, Dr. Michael Steenbuck. Er geht davon aus, dass das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. "Ich vermute, das wird Spätherbst werden", sagte Steenbuck. Die Verhandlung selbst wird öffentlich sein.