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Herstellungsbeitrag II: Wasserverband verschickt die restlichen Zahlungsaufforderungen 1500 Bescheide für 1,8 Millionen Euro

Von Cornelia Ahlfeld 26.09.2014, 03:07

Der Gardeleger Wasserverband setzt das Versenden von Bescheiden für den Herstellungsbeitrag II für Altanschlüsse fort. Hintergrund seien die neuen, relativ sicheren Regelungen im Kommunalabgabengesetz zu Verjährungsfristen.

Gardelegen l 1236 Bescheide über die Erhebung des sogenannten Herstellungsbeitrages II für Alt- anschlüsse hat der Wasserverband bereits verschickt. Diese Zahlungsaufforderungen sind mit Einnahmen von 1,136 Millionen Euro für den Verband untersetzt. Die meisten Grundstückseigentümer haben auch bezahlt. Einige sind in Widerspruch gegangen, andere wiederum wählten den Klageweg - insgesamt sind vor dem Landesverwaltungsgericht 19 Fälle anhängig.

Diskussionen pro und contra dieser Zahlungsaufforderungen für Baulichkeiten, die vor dem 15. Juni 1991 im Abwasseranschlussbereich entstanden sind, hat es umfangreich gegeben. Im Zuge dessen gründete sich in Gardelegen auch eine Bürgerinitiative, die vor allem die Kalkulationen der Beitragshöhe kritisiert und auch auf Verjährungsfristen setzt.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einem Fall in Bayern bezüglich der Verjährungsfristen sei das alles etwas anders gewertet worden. "Die Grundaussage war, dass es eine Verjährungsfrist geben muss, damit die Bürger wissen, wie lange Kommunen und Verbände Forderungen erheben können", erläuterte gestern Verbandsgeschäftsführerin Katja Rötz.

Verwaltungsgericht hatte Verfahren ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg habe daraufhin alle Verfahren ausgesetzt, um abzuwarten, wie der Landesgesetzgeber in dieser Frage reagiert. Dem hatte sich auch der Gardeleger Wasserverband angeschlossen und das Versenden der Bescheide ausgesetzt. Der Verband hatte aber bereits im März 2010 eine Satzung zur Erhebung der Herstellungsbeiträge II beschlossen. Mit einer Satzung gelte eine Verjährungsfrist von vier Jahren, und die würde Ende 2014 enden.

Unterdessen liege der Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes vor. Demnach sollen Gemeinden, Verbände und Stadtwerke nun zehn Jahre Zeit für die Rechnungslegung haben - mit einer Übergangsfrist für 2015 von einem Jahr.

Der Gesetzentwurf sei im Koalitionsausschuss bestätigt worden. Der Landtag werde im Herbst entscheiden. "Und damit ist es relativ sicher, dass das Gesetz auch so beschlossen wird", sagte Katja Rötz. Aus diesem Grund - um die Verjährungsfrist einzuhalten - habe der Verband festgelegt, das Versenden der Bescheide jetzt fortzusetzen. Und zwar in der kommenden Woche. Dann werden die ersten 800 Bescheide auf den Weg geschickt. Insgesamt sind es noch 1500 Bescheide in einem finanziellen Umfang von 1,8 Millionen Euro.

In Gardelegen wurden die Bescheide in der ersten Runde straßenweise nach Alphabet verschickt. In der zweiten Runde folgen nun die Straßenzüge, deren Namen mit P, R, S und W beginnen. Darüber hinaus werden weitere Grundstückseigentümer in Kalbe, Zichtau, Jävenitz, Wernstedt, Weteritz und Letzlingen Post vom Wasserverband erhalten.

Widersprüche wegen Verjährung formlos möglich

"Es ist uns bewusst, dass einige Bürger sagen werden, dass das Gesetz im Landtag noch nicht durch ist", so Katja Rötz. Wenn Betroffene wegen der Verjährungsfrist in Widerspruch gehen wollen, dann könnten sie das auch formlos schriftlich tun, auch ohne ausführliche Begründung etwa durch einen Anwalt. "Wir werden dann eine Eingangsbestätigung zurückschicken mit dem Hinweis, dass der Widerspruch erst dann bearbeitet wird, wenn das Gesetz im Landtag beschlossen ist", erläuterte Rötz die Verfahrensweise. Spätestens Anfang des Jahres werden die Kunden, die in Widerspruch gegangen sind, angeschrieben, dass sie nun vier Wochen Zeit hätten, ihren Widerspruch mit der Begründung zu ergänzen. Sie könnten ihn in dieser Zeit aber auch problemlos zurückziehen - ohne dass Kosten entstehen.

Die Frist zum Bezahlen der Forderungen betrage vier Wochen nach Eingang des Bescheides. Ratenzahlungen oder Stundungen seien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ganz gleich, wie der Gesetzgeber entscheiden würde, hätte das keine Auswirkungen auf die bereits bezahlten Forderungen. Rückzahlungen hätte es nicht gegeben. Möglicherweise hätten aber ausstehende Forderungen aufgrund der Verjährung nicht mehr eingeholt werden können. Das überarbeitete Kommunalabgabengesetz sei aber nun Grundlage dafür, dass "Alt- und Neuanschlüsse gleich behandelt werden", so Rötz.

Die Forderungen von insgesamt etwa 2,93 Millionen Euro fließen über 33 Jahre in die Gebührenkalkulation für Schmutzwasser ein. "Und das macht unsere Gebühren so günstig", erläuterte Rötz.

Landesweit sollen sich die Außenstände auf gut 100 Millionen Euro belaufen. Gerechnet wird mit 50000 Haushalten, die zahlen müssen.