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Bürgermeisterwahl 2015: Bewerbungsfrist endet am 26. Januar, 18 Uhr Stabwechsel im Rathaus am 4. Juli

Von Cornelia Ahlfeld 21.11.2014, 02:08

Am 22. Februar 2015 wird für die Hansestadt Gardelegen ein neuer Bürgermeister gewählt. Er tritt die Nachfolge von Konrad Fuchs an, der seit 2001 im Amt ist. Bewerbungen können bis zum 26. Januar, 18 Uhr, in der Verwaltung abgegeben werden.

Gardelegen l Etwas wahlgebeutelt sei man schon in diesem Jahr, räumte Heidi Wiechmann ein. Seit 2000/2001 ist sie in der Stadtverwaltung unter anderem für die Vorbereitung von Wahlen zuständig. Und in dieser Funktion hat sie schon eine Reihe von Wahlen gemeistert. Dazu wird auch die Bürgermeisterwahl gehören, die am Sonntag, 22.Februar, stattfinden wird. Die rund 20300 Wahlberechtigten in der Hansestadt Gardelegen werden an diesem Tag außerdem den Landrat für den Altmarkkreis Salzwedel wählen. Der Terminfahrplan steht fest, informierte Heidi Wiechmann gestern vor Pressevertretern.

Die Ausschreibung über die am 4. Juli 2015 neu zu besetzende Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters wurde am Mittwoch im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht. Seit gestern steht sie auch auf der Internetseite der Stadt. Am Sonnabend wird ein Hinweis auf die Stellenausschreibung auch in der Volksstimme zu lesen sein.

Ausschreibung erfolgt

"Die Ausschreibung ist erforderlich, weil es um die Stelle eines Hauptverwaltungsbeamten geht. Der Bürgermeister ist ein Beamter auf Zeit, und das ist kein Ehrenamt", erläuterte Wiechmann. Die Wahlperiode dauert sieben Jahre. Und bewerben könne sich jedermann, der 21 Jahre alt ist und das 65. Lebensjahr noch nicht beendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet lebt und noch einige andere Voraussetzungen erfüllt. Eine besondere Qualifikation müssen die Bewerber nicht vorweisen. "Wir informieren jederzeit über die Voraussetzungen und Kriterien. Bei uns sind ab sofort auch die erforderlichen Formblätter erhältlich", sagte Wiechmann.

Kandidaten, die sich über Parteien oder Wählergruppen für das Amt bewerben, brauchen keine Unterstützerunterschriften. Ebenso sind Mitglieder des Stadtrates davon befreit. Alle anderen Bewerber müssen 100 Unterstützerunterschriften vorlegen.

Die Bewerbungsfrist endet am 26. Januar 2015 um 18 Uhr. Am 27. Januar wird der Wahlausschuss über die Zulassung der Kandidaten befinden. Danach folgt die Bekanntmachung der Bewerber. Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl ist der stellvertretende Bürgermeister der Stadt, Kämmerer Maik Machalz. Zum Wahlausschuss gehören, wie bei der Kommunalwahl 2014, Birgit Matthies als stellvertretende Wahlleiterin, Andreas Haack, Horst Hartmann, Karsten Rauhut, Frigga Conrad und Heidi Wiechmann. Nach Zulassung und Veröffentlichung der Bewerber können die Stimmzettel gedruckt werden. "Wenn wir die haben, kann die Briefwahl starten", so Wiechmann. Die Briefwahl ist möglich bis Freitag, 20. Februar, 12 Uhr.

"Wir werden wieder wie bei der Kommunalwahl auch 37 Wahllokale einrichten", sagte Heidi Wiechmann. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Danach erfolgt die Auszählung. Am 25. Februar wird der Wahlausschuss der Stadt erneut zusammenkommen, um unter anderem festzustellen, ob eine Stichwahl erforderlich ist und welche Bewerber dafür zugelassen sind. Eine mögliche Stichwahl würde am 8. März stattfinden.

Bisher zwei Kandidaten

Der neue Bürgermeister wird dann Konrad Fuchs ablösen, der seit 2001 als Bürgermeister von Gardelegen im Amt ist. Auf eine erneute Kandidatur hatte er verzichtet. Fuchs, der Anfang Dezember seinen 63. Geburtstag feiert, wird dann am 3. Juli seinen letzten Arbeitstag haben.

Bisher gibt es für den Bürgermeisterposten der Stadt Gardelegen zwei Kandidaten. Die CDU schickt Kai-Michael Neubüser, Vorsitzender des Gardeleger Stadtrates, ins Rennen, und die SPD hat ihre Ortsvereinsvorsitzende, Mandy Zepig, nominiert.