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Hauptausschuss stimmt Entwurf der Benutzer- und Gebührenordnung für das Kalbenser Burg-Museum zu Wer Aussicht genießen will, muss zahlen

Von Andreas Puls 04.07.2015, 03:07

Der Hauptausschuss der Stadt Kalbe spricht sich für die Verabschiedung einer Benutzer- und Gebührenordnung für das Kalbenser Burg-Museum "Altes Wachhaus" aus. Auch die neue Badeordnung für das Freibad empfiehlt das Gremium dem Stadtrat zur Beschlussfassung.

Kalbe l Besucher der historischen Burg in Kalbe mussten bereits in der Vergangenheit zuerst Eintritt bezahlen, um das Ensemble der historischen Burg in Kalbe zu besichtigen, zum Beispiel auch um den Wachturm zu besteigen und von dort die Aussicht zu genießen. Allerdings gab es in der Vergangenheit noch keine offizielle Gebührenordnung dafür.

Regelwerk als weiterer Beitrag zur Konsolidierung

Damit würden aber die notwendigen rechtlichen Absicherungen für die Nutzung des Burg-Museums sowie für die damit im Zusammenhang stehende finanzielle Belastung getroffen, wie Bürgermeister Karsten Ruth gegenüber dem Hauptausschuss erläuterte. Ferner sei das Regelwerk als weiteres Instrument zur Haushaltskonsolidierung zu betrachten, als eine Maßnahme zur Erzielung von Einnahmen.

Aufgelistet sind in der Benutzer- und Gebührenordnung Bestimmungen zum Verhalten von Museumsbesuchern. Geregelt ist beispielsweise auch, dass der Eintritt für Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung Erwachsener oder mit Erlaubnis des Museumspersonals gestattet ist und dass Ausstellungsgegenstände nicht berührt werden dürfen.

Die vorgeschlagene Gebührenordnung besagt, dass für Kinder unter fünf Jahren der Eintritt frei ist. Schüler bis 16 Jahre zahlen 50 Cent und Erwachsene einen Euro Eintritt. Die gleichen Gebühren gelten für den Eintritt in den Hausmannsturm.

Vereine können Räume nutzen, aber Vorsicht!

Für die Inanspruchnahme von kommunalen Stadtführungen gelten folgende Gebühren: Für Kinder unter sechs Jahren ist der Eintritt frei. Schüler bis 16 Jahre zahlen 1,50 Euro und Erwachsene drei Euro für die Teilnahme an Führungen. Auf Antrag können den Vereinen der Stadt Räume im Museum nach Maßgabe der Benutzerordnung für satzungsgemäße Sitzungen oder Veranstaltungen überlassen werden. Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für private Feiern, ist ausgeschlossen. Für die Überlassung der Museumsräume wird ein Entgelt von 25 Euro erhoben. Erweist sich eine Veranstaltung entgegen der Angaben des Veranstalters als nicht satzungsgemäß, wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt 250, in Ausnahmefälen sogar bis zu 500 Euro.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kalbenser Stadtrat einstimmig die Annahme des vorliegenden Entwurfes der Benutzer- und Gebührenordnung.