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Gericht Vorwurf: Mit Laser geblendet

Er soll mit einem Laserpointer zwei Frauen in einem Fahrzeug belästigt haben. Deswegen musste sich ein 24-Jähriger vor Gericht verantworten.

Von Ilka Marten 25.08.2015, 19:52

Gardelegen l Angeklagt war er wegen gefährlicher Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung, doch schließlich wurde der Mann von Strafrichter Axel Bormann freigesprochen."Ich will mal unterstellen, dass da was war. Aber was ist wirklich passiert?", fragte der Richter. Und es blieb die Frage: Was? Die zwei Zeuginnen widersprachen sich mehrfach.

Die Geschichte mutet unglaublich an. Im Dezember 2014 waren die zwei Frauen aus dem Raum Stendal gegen 18 Uhr von Kloster Neuendorf in Richtung Gardelegen unterwegs. "Da war plötzlich ein greller roter Blitz. Ich dachte, ich bin geblitzt worden", schilderte die Zeugin die Ereignisse. Danach habe es von der Fußgänger-Ampel in Neu Kloster bis zum Kreuzungsabzweig nach Gardelegen noch zwei, drei Blitze gegeben, schilderte die Fahrerin. "Da war ein Laserpointer mein erster Gedanke", so die Zeugin. An der Kreuzung wo sie Linksabbiegerin war, sei das Auto, das hinter ihr gefahren war, in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren und "dann ist ein ziemlich starker Lichtstrahl noch einmal durch das ganze Auto gegangen", schilderte die Frau. Da sie im Gesicht gürtelrosenleidig sei, "hatte ich sofort Schmerzen im Gesicht". Sie hätte nur noch schwarze Punkte gesehen. Zusammen mit ihrer Beifahrerin entschied sich die junge Frau, sofort zur Polizei zu fahren.

Dort wurde das Kennzeichen des angegebenen Pkw überprüft und der Halter ermittelt. Die Beamten fuhren zu ihm nach Gardelegen, wo er sich in der Wohnung einer Freundin aufhielt. Ein Laserpointer sei im Auto nicht gefunden worden, berichtete die Polizistin, die die Anzeige aufgenommen hatte. Den zwei jungen Frau empfahl die Polizistin einen Besuch beim Arzt. Vom Gardeleger Klinikum, wo die Fahrerin wegen ihrer Gürtelrose-Schmerzen am Auge eine Schmerztablette erhielt, wurden sie zur diensthabenden Augenärztin nach Bismark geschickt. "Der erste Satz der Augenärztin war: Damit kommen Sie sowieso nicht durch", berichtete die Zeugin. Ihre Freundin sagte später: "Die Dame hatte kein Interesse an uns." Feststellen konnte sie laut Aussage der Fahrerin nichts, eine Kopie des Augenarztattestes, das auch ihren Besuch dort belegt hätte, hatten die beiden Frauen zur Gerichtsverhandlung nicht mit - und auch der Polizistin war nichts bekannt.

Ein Gutachter sagte aus, dass von handelsüblichen Laserpointern zwar Blendeffekte ausgehen könnten, aber keine Wärmeübertragungen, die "manifesten Schaden verursachen". Die Schädigung beim Laser entstehe nicht durch das Licht, sondern durch Wärme. Solche großen Energieübertragungen seien nur etwa bei riesigen Laserkanonen in Konzerten möglich. Mögliche Blendeffekte mit etwa einem weißen Film im Auge oder schwarzen Punkten, hielt der Gutachter für durchaus möglich.

"Mädels, was ist jetzt die Wahrheit?", fragte Richter Bormann, als er die zweite Zeugin - die Beifahrerin - anhörte. Sie sprach nämlich von grünem Laserlicht. Außerdem habe es nur einmal gestrahlt, und dann noch einmal an der Kreuzung, wo der Fahrer - die Frauen konnten ihn nicht erkennen - durchs Auto geleuchtet habe. "Ich habe direkt in das Licht geschaut und habe auf dem rechten Auge nur noch weiß gesehen", so die Beifahrerin (24). Sie blieb dabei, dass das Licht grün war, auch wenn die Fahrerin von rot gesprochen hatte. Der Richter: "Eine von Ihnen beiden lügt." Von einem mehrmaligen Leuchten von Neu Kloster bis zum Abzweig nach Gardelegen habe sie nichts mitbekommen, sagte die Beifahrerin: "Da habe ich in meiner Tasche vielleicht nach dem Handy gesucht, um die Polizei zu rufen." Bormann bat die Fahrerin dann ein zweites Mal in den Zeugenstand. Sie blieb dabei: Das Laserlicht sei rot gewesen.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte während der ganzen Verhandlung kein Wort. Seine Anwältin beantragte einen Freispruch. Und der Richter sprach den Mann schließlich frei, "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen". In den Akten der Polizei war der Mann übrigens als polizeibekannt geführt worden. Denn laut Aussage der Polizistin, die die Anzeige aufgenommen hatte, "war er wegen des selben Sachverhaltes nicht lange Zeit davor Beschuldigter".

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