Bürgermeister von sechs Gemeinden der alten VG Mieste bekamen monatlich Betrag für Fahrtkosten Unzulässige Pauschale

Von Jörg Marten 24.02.2011, 16:56

Bürgermeister von sechs Gemeinden der einstigen VG Südliche Altmark aus dem Raum Mieste haben bis zur Auflösung der VG Ende 2010 eine pauschale Fahrtkostenerstattung erhalten, die nach Ansicht der Kommunalaufsicht rechtlich nicht zulässig war. Allerdings: 1996 hatte die Kommunalaufsicht derartige Pauschalen noch nicht beanstandet - weil die Gemeindeordnung sie damals zugelassen hatte.

Gardelegen/Mieste. Die Gemeindeordnung regelt, wofür Aufwandsentschädigungen gezahlt werden dürfen. Ehrenamtlich Tätige dürfen sie erhalten - so auch die Gemeindebürgermeister. Die Höhe wird in einer Satzung festgelegt. Mit dieser Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz von Auslagen abgegolten - Ausnahmen sind indes Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen. "Ehrenamtlich Tätige habe Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten zum Sitzungsort", heißt es in der gültigen Fassung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2009. Eine pauschale Entgeltung von Fahrtkosten ist also nicht zulässig. Beispiel: Fährt ein Gemeindebürgermeister aus seinem Ort zur Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VG in den Sitz der VG, muss er diese Fahrt extra abrechnen. Tagt der Ausschuss in seinem Ort, kann er keine Fahrtkosten abrechnen.

So sieht das auch die Kommunalaufsicht des Landkreises. Die von den Gemeinden Breitenfeld, Dannefeld, Köckte, Mieste, Peckfitz und Sachau festgelegten monatlichen Fahrtkostenpauschalen, die die Bürgermeister zusätzlich zu ihren Aufwandsentschädigungen erhalten hatten, seien "nicht zulässig", so Amtsleiterin Katrin Pfannenschmidt. Abgerechnet werden könnten nur die "tatsächlich entstandenen Fahrtkosten" mit Einzelnachweis.

So sieht das auch Bürgermeister Konrad Fuchs. Auf Anfrage sagte er, die Fahrtkostenpauschalen für die Ortsbürgermeister seien von ihm im Zuge der Zwangseingemeindungen der Gemeinden zur Stadt Gardelegen "sofort gestrichen" worden, weil sie "ungesetzlich" seien. Die sechs Gemeinden gehören zu den 18 Gemeinden der VG Südliche Altmark, die zum 1. Januar dieses Jahres zwangseingemeindet worden waren.

Die Zahlung einer Fahrtkostenpauschale an die jeweiligen Bürgermeister erfolgte in den sechs Gemeinden bereits seit 1994/95 - jeweils in den entsprechenden Gemeindesatzungen fixiert. Die Sachauer Räte gestanden ihrem Bürgermeister nur 26 Euro im Monat zu, die Räte in Breitenfeld, Köckte, Mieste und Peckfitz bewilligten pauschal 51 Euro pro Monat. Der Dannefelder Bürgermeister erhielt monatlich eine Fahrtkostenpauschale von 77 Euro. Im Jahr macht das zusammen 3684 Euro aus.

Allerdings hatte sich der entsprechende Paragraf 33 der Gemeindeordnung im Laufe der Jahre geändert. Von einem "Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten" - wie es in der gültigen Fassung der Gemeindeordnung heißt, steht in der alten Version nichts. Damit durfte damals durchaus eine Pauschale bezahlt werden. Die sollte aber, so schrieb die Kommunalaufsicht 1996 an die Ortsbürgermeister, "nach dem Durchschnitt der in einem bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen bemessen" werden. Darüber hinaus dürften dann keine Dienstreisen abgerechnet werden. Die Kommunalaufsicht bezog sich damals auf das Bundesreisekostengesetz.

Jeggau, Miesterhorst, Sichau und Solpke, die anderen vier Gemeinden der alten VG Mieste, hatten ihren Bürgermeistern keine pauschalen Fahrtkosten zugestanden. Solpke allerdings zahlte als einzige der zehn Gemeinden auch dem stellvertretendem Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung: Er erhielt 100 Euro im Monat. Diese Zahlung indes endete mit der Eingemeindung zur Stadt Gardelegen. Dort bekommen nun nur die Ortsbürgermeister eine Aufwandsentschädigung (wir berichteten).

Pfannenschmidt konnte gestern Nachmittag nicht konkret sagen, wann die Gemeindeordnung im Paragraf 33 geändert worden war. Denkbar ist, dass die Gemeinden eine pauschale Regelung eingeführt hatten, weil es das Verfahren der Einzelnachweise erleichterte. Kaum zu begründen ist allerdings die höchst unterschiedliche Höhe der Fahrtkostenpauschalen. Sachau zahlte für seinen Bürgermeister nur ein Drittel der Pauschale, die in Dannefeld gezahlt worden war.