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  7. Schopsdorfer Eichen fallen endgültig dem Eichenprozessionsspinner zum Opfer

Umweltausschuss empfiehlt das Fällen / Eigentümer soll vier neue Bäume pflanzen Schopsdorfer Eichen fallen endgültig dem Eichenprozessionsspinner zum Opfer

Von Manuela Langner 17.01.2013, 02:20

Spätestens Ende Februar sollen die zwei vom Eichenprozessionsspinner befallenen Eichen in Schopsdorf gefällt werden. Der Genthiner Umweltausschuss folgt einer Empfehlung des Landkreises.

Genthin l Die Schädlingsbekämpfung an den zwei stattlichen Eichen in Schopsdorf hatte nicht den gewünschten Erfolg. Bis Ende Februar sollen die Bäume, die bis vor kurzem noch als Naturdenkmal eingestuft waren, gefällt werden. Der Wirtschafts- und Umweltausschuss folgte am Dienstagabend der Empfehlung der Stadtverwaltung. Die Entscheidung trifft in der nächsten Woche der Hauptausschuss.

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 28. Februar ist das Fällen gestattet. Danach greift der Artenschutz. Außerdem sind mit drei Wochen zu rechnen, die das Unternehmen benötigt, die Wegnahme der Eichen vorzubereiten. Dazu gehört unter anderem die Einholung von Genehmigungen.

Dass von den zwei Bäumen, die vom Eichenprozessionsspinner befallen sind, Gefahr für Menschen und Wohngebäude ausgeht, ist unstrittig. Sowohl der Landkreis Jerichower Land als auch die Stadt Genthin hatten die Situation eingehend untersucht.

Zwischenzeitlich war bei den Eichen ein Hirschkäfer gefunden worden. Damit war wieder der Landkreis am Zuge. Da keine erneuten Hinweise auf den geschützten Käfer entdeckt wurden, können die Eichen nun doch gefällt werden. Den komplizierten Sachverhalt schilderte Bauamtsleiterin Dagmar Turian den Ausschussmitgliedern.

Laut Schopsdorfer Baumschutzsatzung muss Ersatz für die zwei Eichen gepflanzt werden. Weil die beiden Eichen sehr große Bäume sind, müssten die Ersatzpflanzungen entsprechend groß ausfallen. Aus fachlicher Sicht sei das jedoch nicht sinnvoll, erklärte Dagmar Turian. Vorgeschlagen wird deshalb statt zwei große lieber vier kleinere Bäume zu pflanzen. Vorstellbar sind Ahorn oder Linden.

Mit der Empfehlung, die Eichen zu fällen, konnte sich Lutz Nitz (Bündnis 90/Die Grünen) nicht abfinden. Aus seiner Sicht wurde viel zu wenig getan, die "richtig schönen, knorrigen Eichen" zu retten. Für ihn war der Beschluss insgesamt nicht schlüssig: Wenn das Fällen der Eichen im öffentlichen Interesse sei, dann dürfe man vom Eigentümer auch keine Ersatzpflanzungen verlangen.

Ausschussvorsitzender Harry Czeke (Die Linke) teilte Nitz\' Kritik, dass sich der Landkreis viel zu schnell von den Eichen als Naturdenkmal getrennt habe. Dem widersprach jedoch Rechtsamtsleiter Paul Karle. Naturdenkmal seien ursprünglich vier Eichen gewesen, die ein Ensemble bildeten. Der Landkreis habe nur auf dem Papier nachvollzogen, was es in der Realität schon nicht mehr gebe. Außerdem sei es dem Schädlingsbekämpfer im vorigen Jahr nur möglich gewesen, jeweils 80 Prozent der Eichen gegen den Eichenprozessionsspinner zu behandeln. An die letzten 20 Prozent in der Krone gebe es kein Herankommen.

Schopsdorf sei wegen der Nähe der Eichen zu einem Wohnhaus ein besonders schwerer Fall, ergänzte Dagmar Turian. Nicht jeder befallene Baum werde gefällt.

Bei einer Gegenstimme empfahl der Umweltausschuss das Fällen der zwei Eichen in Schopsdorf.