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Informationsabend im DRK-Seniorenzentrum rund um Fragen der Betreuung und Möglichkeiten um rechtlich für den Notfall gerüstet zu sein Wenn der Tag kommt, an dem die Angehörigen entscheiden

Von Natalie Häuser 06.06.2014, 03:16

Genthin l Es ist nicht leicht, sich mit Themen wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu beschäftigen. Das Interesse bei den Angehörigen der Bewohner im DRK-Seniorenzentrum in Genthin war dennoch groß.

Auf dem Plan standen nicht nur verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, über die Sylvia Müller von der Betreuungsbehörde ausführlich referierte, sondern auch wie viel "Freiheitsentzug" rechtens ist.

Bettgitter in der Diskussion

Aktuell wird beispielsweise heiß über den Einsatz von Bettgittern diskutiert. Diese können nachts am Bett hochgezogen werden, damit die hilfsbedürftige Person im Schlaf nicht herausfallen kann. "Erst wenn alle anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Einsatz von Niederflurbetten oder Hüftprotektoren ausgeschöpft sind, darf solch eine freiheitsentziehende Maßnahme zum Einsatz kommen", so Müller. Zulässig sind Bettgitter aber auch nur nach Genehmigung.

Medikamente wie Schlafmittel, die durch den Betreuenden gegeben werden, stellen eine Einschränkung des freien Willens des Betreuten dar. Wenn beispielsweise ein Bewohner dadurch nicht mehr fähig ist, selbstständig Haus oder Einrichtung zu verlassen.

Scheinbar banale Gegenstände die Angehörige ihren Betreuten vorenthalten, wie Brillen oder Bekleidung und Schuhe fallen unter persönlichen Freiheitsentzug. Nicht jedoch kurzzeitige Vorkehrungen, die der Vorsicht dienen oder therapeutisches Eingreifen.

Entscheidet der Hilfsbedürftige selbst über derlei Einschränkungen mit einer freiwilligen Genehmigung wirdeine zusätzliche rechtliche Erlaubnis hinfällig.

Vor allem Patientenverfügungen werden immer wichtiger. Sich rechtzeitig informieren, "bevor der Tag kommt, an dem man seinen freiwilligen Willen nicht mehr äußern kann", so Müller. Am Beispiel von Demenz erklärte sie, wie kurzfristig Angehörige in manchen Fällen entscheiden müssen. "Der Schluckreflex setzt aufgrund der fortschreitenden Krankheit irgendwann aus. Dann müssen Betreuende entscheiden, ob eine Magensonde zum Einsatz kommt oder nicht." Eine Entscheidung über Leben oder Tod.

Mit einer Vorsorgevollmacht, die rechtzeitig und bei wachem Verstand ausgefüllt werden sollte, können sich beide Seiten absichern. "Immer nochmal darüber schlafen", empfiehlt die Expertin. Mit dieser Vollmacht ist auch das Finanzielle geregelt. Sollte der Nahestehende geschäftsunfähig werden, kann der Angehörige ohne große bürokratische Hürden finanzielle Erledigungen machen.

"Wie viele von Ihnen haben einen Organspendeausweis?", fragte Müller in die Runde. Eine Sache, die unkompliziert schon in jungen Jahren geklärt werden kann. Aber gut überlegt sein sollte.