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Anwohner wissen nicht, welche Wege sie betreten dürfen Streit um "Sperrzone" am Seedorfer Kanal

Von Kristin Schulze 11.07.2014, 01:12

Gesperrte Wege sorgen für Unmut in Seedorf. Einwohner beklagen, dass die Stadt nicht kommuniziert hat, was in öffentlichem Besitz ist und was nicht. "Totaler Quatsch", sagt Jerichows Bürgermeister Harald Bothe.

Seedorf l "Man weiß nicht, wo man entlang laufen kann und wo nicht", beklagt Helma Ehrenberg auf der Sitzung des Ortschaftsrates in Nielebock. Gemeint sind mehrere Grundstücke am Kanal, die von der Stadt an Privateigentümer verkauft worden sein sollen.

"Da steht dann auf einmal ein Zaun. Die Bürger stehen davor und wissen nicht, warum", ergänzt die Seedorferin Brigitte Weinke. Die Einwohner bemängeln vor allem die schlechte Kommunikation. "Ich kann verstehen, dass ich auf einem Privatgrundstück nichts zu suchen habe. Aber ich muss wissen, was privat ist und was öffentlich", sagt Helma Ehrenberg in Richtung des Nielebocker Ortschaftsrates.

Der Ortschaftsrat sei nicht darüber informiert worden, sagt der frisch gewählte Ortsbürgermeister Thomas Bröer.

Jerichows Bürgermeister Harald Bothe widerspricht auf Volksstimme-Nachfrage entschieden: "Das ist totaler Quatsch. Am 15. Mai 2013 wurde das auf der Sitzung des Ortschaftsrates thematisiert", sagt Bothe und verweist auf das Protokoll.

Ein weiterer Kritikpunkt der Einwohner: "Man kommt vom Kanal nicht ins Dorf, weil alle Wege verkauft oder verpachtet wurden", sagt Lieselotte Zielke.

Bothe: "Man kommt am Ortseingang runter zum Kanal und am Ortsausgang wieder hoch." Richtig sei, dass man in der Mitte nicht hoch- oder runtergehen kann.

Diese Verbote gehen auf einen Bauerlaubnisvertrag mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt zurück. "Den Vertrag hat die alte Gemeinde Nielebock 2009 selbst abgeschlossen", sagt Harald Bothe. Er sei 2009 mit Flurkarten mehrmals im Ortschaftsrat anwesend gewesen, um die Verhältnisse zu erklären. Da das in Nielebock in Vergessenheit geraten zu sein scheint, wird Bothe an der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates teilnehmen, "um die Besitzverhältnisse noch einmal zu erläutern".

Besonderes Augenmerk legten die Einwohner auf ein abgesperrtes Grundstück am Ortsausgang. Der Besitzer hat dort einen Zaun aufgestellt, Betreten ist seitdem verboten. Bothe sagt dazu: "Der Anwohner hat vom Wasser- und Schifffahrtsamt eine Nutzungserlaubins. Er darf das Gelände also nutzen, nicht einzäunen." Der Anwohner sagt, dass Wasserstraßenamt hätte den Zaun angeordnet. "Das werden wir prüfen", verspricht Bothe.