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Peter Neuhäuser vom Stendaler Kreisverband muss sich für tote Hochwassertiere rechtfertigen Bundesverband prüft Ausschluss von Nabu-Chef

Von Bernd-Volker Brahms 25.10.2014, 03:05

Der Landesverband des Nabu steht voll hinter dem Stendaler Kreisvorsitzenden. Beim Landkreis Jerichower Land läuft noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Stendal/Tangermünde/Burg/Genthin l Mehr als ein Jahr nach dem verheerenden Elbhochwasser ist die Aufarbeitung um den Tod von 25 Heckrindern und 20 Konikpferden noch nicht abgeschlossen. Im Fokus der Kritik steht nach wie vor Peter Neuhäuser als Vorsitzender des Nabu-Kreisverbandes Stendal. Das Bundespräsidium des Nabu betreibt ein Ausschlussverfahren gegen Neuhäuser, beim Landkreis Jerichower Land wird immer noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft.

Der Landesverband des Nabu steht derweilen fest hinter dem Stendaler Kreisvorsitzenden, nachdem auch dort bereits ein verbandsinternes Verfahren gelaufen ist. "Wir sehen kein schuldhaftes Verhalten", sagte Annette Leipelt vom Landesverband aus Magdeburg. Dies sei im September auch in einer Stellungnahme an den Bundesverband geschrieben worden. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Stendal bereits im Mai ein Verfahren gegen Peter Neuhäuser eingestellt (die Volksstimme berichtete). Sowohl der Kreis Jerichower Land als auch Mitglieder einer Bürgerinitiative hatten Anzeigen erstattet.

Landesverband sieht keine strafrechtliche Relevanz

"Es gibt keine strafrechtliche Relevanz", sagte Annette Leipelt. Der Landesverband komme zu einer gänzlich anderen Bewertung, als es der Bundesverband macht. Das Verfahren laufe seit März, teilte Iris Barthel von der Nabu-Bundesgeschäftsstelle in Berlin mit. Es gelte, zu klären "ob Dr. Neuhäuser im Zusammenhang mit dem Tod der Nabu-Weidetiere im Bucher Brack während des Hochwassers im Juni 2013 und der Aufarbeitung der Folgen seine Pflichten als Vereinsvorstand und -mitglied in vereinsschädigender Weise verletzt hat und dadurch ein Ausschluss aus dem Verein gerechtfertigt ist."

Der Nabu-Bundesverband war in der Vergangenheit auch schon mit anderen Nabu-Weideprojekten katastrophal gescheitert und fürchtet möglicherweise einen Imageschaden. 2008 waren in Ostfriesland 20 Heckrinder eines Nabu-Projektes im Morast versunken und qualvoll verendet. Ein Gericht hatte den ehemaligen Nabu-Chef zu einer Geldstrafe verurteilt.

Neuhäuser: "Sehe die Verfahren ganz gelassen"

Beim Stendaler Nabu-Chef beschränkt sich die juristische Aufarbeitung auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wie der Landkreis Jerichower Land auf Anfrage mitteilt, wird nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes geprüft. Es geht darum, ob vorsätzlich oder fahrlässig Tieren "ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden".

Sowohl der Landkreis als auch der Nabu-Bundesverband können derzeit nicht sagen, wann die Verfahren abgeschlossen werden. Es laufen jeweils noch Anhörungen.

"Ich sehe den Entscheidungen ganz gelassen entgegen", sagte Neuhäuser gestern auf Anfrage. Das ganze sei zwar "nicht schön", er habe sich aber nichts vorzuwerfen. Er rechne damit, dass die Verfahren genauso im Sande verlaufen, wie das bei der Staatsanwaltschaft. "Ich habe alles unternommen, um den Tieren zu helfen."

Währenddessen wird es am Sonntag die nächste Demonstration der Bürgerinitiative "Nabu-Tiere" auf dem Marktplatz in Tangermünde geben.