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Landesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Baumfällungen an der L 52 in Schopsdorf Ministerium: Ausdrückliche Fällgenehmigung nicht nötig

Ende Januar wurden entlang der Landesstraße 52 in Schopsdorf Ahornbäume
gefällt. Da dafür keine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde
vorlag, stellte der Landtagsabgeordnete Dietmar Weihrich (Grüne) eine
Kleine Anfrage an die Landesregierung, deren Antwort durch das
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr nun vorliegt.

Von Bettina Schütze 07.05.2015, 03:23

Schopsdorf l In der Antwort heißt es: Die Baumfällarbeiten sind Voraussetzung für den Ausbau der L 52. Sie sind ausgeschrieben und an einen Fachbetrieb vergeben. Parallel wurde die Straßenbaumaßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Jerichower Land abgestimmt. Mangels verfügbarer Ersatzflächen konnte der vereinbarte landschaftspflegerische Fachbeitrag allerdings noch nicht fertiggestellt werden. Laut Landesregierung bedürfe es aber auch keiner ausdrücklichen Fällgenehmigung.

Zur Fällung sind insgesamt 25 Bäume an der L 52 vorgesehen. Die Bäume sind etwa 80 Jahre alt. Von diesen wurden im Januar bereits 13 Bäume gefällt. Vor Beginn der Fällarbeiten sollten diese dem Auftraggeber (LSBB) bekanntgegeben werden. Dies unterblieb. Nach dem die LSBB das mitbekam, veranlasste die Behörde am 21. Januar einen Baustopp. Die Arbeiten werden vorläufig nicht fortgesetzt.

Für den geplanten naturschutzrechtlichen Eingriff sind Ersatzmaßnahmen nötig. Die Maßnahmen sind zu planen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. Was für Bäume in welchem Umfang wohin gepflanzt werden, ist bisher mangels verfügbarer Flächen noch unklar. Vorabstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde hat es bereits gegeben. LSBB und UNB wollen in diesem Jahr Ersatzsatzmaßnahmen festlegen. Die Fällarbeiten wurden mit 10 147 Euro bezuschusst. Was die Neupflanzungen kosten, ist noch unklar.

Ein Gutachten zur Feststellung des Zustandes der Bäume gibt es nicht, da der notwendige Straßenbau den Anlass zur Fällung gab. Zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung naturschutzrechtlicher Eingriffe wurde die für die Verkehrsbelegung vertretbare Mindestfahrbahnbreite den Planungen zugrunde gelegt.

Die Verbreiterung ist einseitig vorgesehen, deshalb sind auch nur einseitige Fällungen nötig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gibt es zu der geplanten Straßenverbreiterung einschließlich der Baumfällungen laut Landesregierung keine Alternative.

Die Bürger hatten keinen Einfluss auf die Entscheidung. Das sei laut Straßengesetz von Sachsen-Anhalt auch nicht nötig.

Die Bäume stehen am Fahrbahnrand, weniger als 1,50 Meter entfernt. Nach den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" müssen beim Straßenausbau Hindernisse wie Bäume ohne Schutz durch Fahrzeugrückhaltesysteme einen Abstand von 7,50 Metern vom Fahrbahnrand haben.

Neben dem zu geringen Abstand der Bäume war auch die unvermeidbare baubedingte Schädigung der Wurzeln maßgeblich für die Entscheidung zur Fällung. Eine Straßenbaumneupflanzung auf der Verbreiterungsseite ist ohne zusätzlichen Grunderwerb nicht umsetzbar.

Der durchschnittliche tägliche Verkehr der L 52 beträgt nach der letzten bundesweiten Straßenverkehrszählung im Jahr 2010 in diesem Abschnitt 1947 Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden. Dabei hat der Schwerverkehr einen Anteil von 140 Kfz/24 h. Zu beachten ist jedoch die Funktion der L 52 als Bedarfsumleitung der Autobahn 2. In diesen Fällen steigt die Verkehrsbelegung erheblich. Die bisherige Fahrbahnbreite beträgt weniger als sechs Meter. Die geplante Breite beträgt 6,50 Meter. Der Bau ist jetzt für 2016 vorgesehen.

Massiv kritisiert hatte Nils Rosenthal (Grüne) die Fällungen bereits im Januar. Nach der Antwort der Landesregierung sagt er: "Offensichtlich wurde im Vorfeld kein Einvernehmen zwischen dem Landesstraßenbauamt und der Unteren Naturschutzbehörde hergestellt, was ja wohl so viel heißt, dass das Landesstraßenbauamt einfach den Auftrag zur Fällung gegeben hat, ohne die UNB zu unterrichten", resümiert Rosenthal und nennt den Vorgang "ein starkes Stück."