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Tödlicher Überfall: Angeklage geht in Revision

05.05.2014, 13:02

Halberstadt/Magdeburg (dl) l Nach dem Prozess wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge sind nur drei der vier vom Landgericht Magdeburg verhängten Urteile rechtskräftig geworden. Wie Landgerichtssprecher Christian Löffler am Montag auf Anfrage mitteilte, ist eine Angeklagte in Revision gegangen. Nun müsse der Bundesgerichtshof das Verfahren rechtlich prüfen. Die übrigen drei Urteile seien rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Eine Jugendstrafkammer des Landgerichtes hatte drei der vier Angeklagten nach fünf Verhandlungstagen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Nach Ansicht der Richter hatte das Trio am 19. Januar 2011 einen 79 Jahre alten Mann in Halberstadt überfallen und brutal zusammengeschlagen. Das Opfer starb gut ein Jahr später - nach Auffassung der Richter aufgrund der beim Überfall erlittenen Verletzungen.

Die zwei jüngeren Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt 17 und 18 Jahre waren, wurden zu jeweils zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Absolvieren eines Anti-Aggressionstrainings verurteilt. Diese Urteile sind ebenso rechtskräftig wie der Freispruch eines 45 Jahre alten Mannes, der nur als Fahrer fungiert hatte.

Eine zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alte Frau, die vom Landgericht zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde, ist nach Löfflers Angaben in Revision gegangen. Das Landgerichtsverfahren gegen sie werde im Rahmen der Revision vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft.