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Fristlose Kündigung Förderlehrer darf nicht zurück in den Schuldienst

Von Dennis Lotzmann 22.01.2015, 02:06

Halberstadt/Magdeburg l Die vom Land gegenüber einem Halberstädter Förderschullehrer ausgesprochene fristlose Kündigung ist rechtens. Die Richter der fünften Kammer des Magdeburger Arbeitsgerichtes wiesen die Kündigungsschutzklage des Pädagogen am Mittwoch in erster Instanz ab. Der Rechtsanwalt des Mannes kündigte an, sehr wahrscheinlich Rechtsmittel einzulegen.

Wie Arbeitsgerichtsdirektor Udo Köster nach der öffentlichen Kammerverhandlung auf Anfrage sagte, sei die vom Land zum 26. Mai 2014 ausgesprochene fristlose Kündigung damit rechtens. "Der Kläger hat jedoch die Möglichkeit, binnen eines Monates nach Zugang der Urteilsbegründung vor dem Landesarbeitsgericht in Halle in Berufung zu gehen." "Ich kenne die Begründung zwar noch nicht, gehe aber sehr stark davon aus, dass wir das machen werden", kündigte der Halberstädter Rechtsanwalt Jens Glaser als Klägervertreter an.

Gegen den Förderschulpädagogen, Dozenten und später kurzzeitigen Kommunalpolitiker waren im Frühjahr 2014 Vorwürfe laut geworden. Schülerinnen der Albert-Schweitzer-Förderschule in Halberstadt warfen ihrem Lehrer vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Rede war von körperlicher Nähe, von Berührungen und Küssen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Hauke Roggenbuck, Chef der Halberstädter Staatsanwaltschaft, sprach anschließend von sexuellen Beleidigungen und Nachstellungen gegenüber Schutzbefohlenen. Das Strafverfahren wurde im Herbst 2014 gegen Zahlung von 1000 Euro an die DLRG-Ortsgruppe eingestellt. Ende 2014 legte der CDU-Kommunalpolitiker ohne Angabe von Gründen sein im Mai errungenes Stadtrats-Mandat nieder.