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Polizei morgen mit Großkontrolle - aber auch private Firmen "lasern" Anwalt: Beim Blitzen gelten strenge Regeln

Von Jörn Wegner und Dennis Lotzmann 15.04.2015, 01:31

Die Polizei bittet am morgigen Donnerstag wieder zum bundesweiten "Blitzermarathon". In die Verkehrsüberwachung im Harzkreis sind aber auch private Dienstleister eingebunden. Doch dürfen diese Firmen in solche hoheitlichen Aufgaben integriert werden? Welche Regeln gelten überhaupt?

Halberstadt l Autofahrern im Harzkreis sind die dunkelblauen VW Caddys mit den Kennzeichen der Hansestadt Wismar (HWI) wohlbekannt. Die Fahrzeuge gehören zum Unternehmen "Vetro Verkehrs-elektronik". Durch ihre Heckscheiben werden zu schnell fahrende Autofahrer geblitzt.

Doch dürfen solche privaten Dienstleister überhaupt in die Tempoüberwachung, eine hoheitliche Aufgabe des Staates, eingebunden werden? Darf ein Gewinn orientiertes Unternehmen mit dafür sorgen, dass Autofahrer nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Eintragungen im Verkehrszentralregister konfrontiert werden? Das beschäftigt nicht nur Volksstimme-Leser, sondern auch den Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Dessen Verkehrsrechtler sind strikt gegen die Einbindung privater Blitzerdienstleister in die Verkehrsüberwachung. Anwalt Jörg Elsner aus Hagen verweist sogar auf das Grundgesetz. In Paragraf 33, Absatz 4 heißt es dort: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen [...]".

Das bedeute, sagt Jörg Elsner, dass nur durch Angehörige des öffentlichen Dienstes geblitzt werden dürfe. "Strafverfolgung ist die hoheitliche Aufgabe überhaupt", betont Elsner im Volksstimme-Gespräch. Private Dienstleister, so seine Kritik, seien an "hoher Beute" interessiert, wenn sie auf Provisionsbasis arbeiteten.

Werde dennoch aus einem Privatfahrzeug geblitzt, müsse zwingend ein Beamter oder ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes anwesend sein, der sich nachweislich mit der Blitzertechnik auskennt. Dafür müsse er gewisse Zertifikate vorlegen können. Komme es zu einem Rechtsstreit, sollten die Betroffenen darauf achten, dass als Zeuge für den Geschwindigkeitsverstoß nur ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und nicht ein privater Angestellter benannt werde, rät der Fachanwalt.

Der DAV wolle die privaten Dienstleister und deren Rolle und Mitwirkung bei der kommunalen Verkehrsüberwachung auf einem der kommenden Verkehrsgerichtstage zum Thema machen, kündigt Elsner, der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht im Anwaltsverein ist, gegenüber der Volksstimme an.

Im Harz blitzt neben der Polizei auch die Kreisverwaltung. Dabei gehe alles mit rechten Dingen zu, wird im Landrats-amt versichert. So würden die privaten Blitzer-Fahrzeuge von Vetro in der Tat genutzt - allerdings würden sie nie von Vetro-Mitarbeitern allein eingesetzt, heißt es. Immer sei auch ein Messbeamter anwesend. "Der Messbeamte ist für den Einsatz der Messtechnik ausgebildet und zertifiziert", teilt die Behörde mit.

Auch die Vermutung, Vetro könne indirekt an den Verwarn- und Bußgeldeinnahmen beteiligt sein und damit direkt von lukrativen Messpunkten profitieren, ist aus Sicht der Kreisverwaltung nicht korrekt. Vetro werde gar nicht an den Einnahmen, die aus Verkehrsverstößen resultieren, beteiligt. "Die Blitzertechnik wird von der Kreisverwaltung angemietet. Eine Übertragung hoheitlicher Rechte auf Vetro findet nicht statt und ist auch nicht zulässig", heißt es aus der Verwaltung.

Rund 700 Messpunkte im Harzkreis ausgewiesen

Fragen, Kopfschütteln und mitunter Kritik werfen bei Autofahrern auch immer wieder die Orte auf, an denen Blitzer aufgestellt werden. So stand am 26. März die Mess-Technik eines Blitzer-Fahrzeugs mit Wismarer Kennzeichen gerade mal rund 160 Meter vor dem Ortsausgangsschild von Harsleben an der B 79. Ist das Abzocke oder befindet sich hier ein Unfallschwerpunkt, lauten Fragen, die sich Kraftfahrer bei der Vorbeifahrt an der mit Tarnnetzen versehenen Technik gestellt haben dürften.

Fakt ist: Kurz vor dem Mess- punkt befinden sich eine Grundschule und ein Kindergarten. Deren Grundstücke sind jedoch mit Zäunen versehen. Obendrein gibt es einen Überweg mit Ampel für die Fußgänger.

Fakt ist auch: Die gesetzlichen Vorschriften haben die kommunalen Geschwindigkeitswächter in diesem Fall eingehalten. Laut Verkehrsüberwachungserlass des Landes "soll" bei Tempokontrollen ein Mindestabstand von 100 Metern zu temporegelnden Zeichen und Ortsschildern eingehalten werden. Dieser dürfe "in Ausnahmefällen unterschritten werden", heißt es aus der Kreisverwaltung. Zusätzlich würden individuelle Messpunkte festgelegt.

Und Fakt ist auch: Der Einsatz von Blitzern scheint im Harzkreis durchaus gerechtfertigt: Die Rekordmessung im Jahr 2013 lag bei Tempo 107 bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde. Im vorigen Jahr rauschte der oder die Rekordhalterin mit Tempo 113, ebenfalls bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde, in die Radarfalle.