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  7. Einheitliche Hundesteuer für alle 16 Orte ist das Ziel

Neue Satzung soll ab 1. Januar 2015 in Kraft treten Einheitliche Hundesteuer für alle 16 Orte ist das Ziel

Von Carina Bosse 20.02.2014, 02:21

Derzeit gelten in der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen 16 unterschiedliche Hundesteuersatzungen. Ziel ist nach einer Regelung aus dem Gebietsänderungsvertrag, diese Satzungen zum 1. Januar 2015 in einer zu vereinheitlichen.

Oebisfelde-Weferlingen l Eine jährliche Steuer für jeden ersten Hund über 50 Euro, jeden zweiten Hund 60 Euro sowie jeden dritten und weiteren Hund 70 Euro möchte die Stadt Oebisfelde-Weferlingen zum 1. Januar 2015 als einheitliche Hundesteuersatzung einführen. Bis dahin gilt laut Gebietsänderungsvertrag das bisherige Ortsrecht in den Ortsteilen der Einheitsgemeinde.

Während Orte wie Oebisfelde und Weferlingen mit den neuen Steuersätzen nicht schlechter gestellt werden als bisher, gibt es in den meisten Dörfern mit der Neuregelung einen Anstieg der jährlich fälligen Gebühr.

Auf der Grundlage der Einnahmen aus der Hundesteuer von 2013 geht die Stadt davon aus, dass mit der neuen Satzung künftig ein Einnahmeplus von rund 20000 Euro pro Jahr erzielt werden kann.

Geregelt werden mit der neuen Satzung auch Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen sowie die Meldepflicht für Hundebesitzer.

In jedem Fall ist die Gemeinde zu kontaktieren, um Hundesteuermarken zu erhalten. Sie ist die ausgebende Behörde. Die Marken behalten ihre Gültigkeit innerhalb der gesamten Halterzeit.

Interessante Ausführungen in diesem Zusammenhang kamen von Jürgen Böttcher (CDU). Der Stadtrat aus Eschenrode ist selbst passionierte Hundebesitzer und zweiter Vorsitzender eines Hundesportvereins.

Er berichtete, dass es in Europa nur drei Länder geben würde, die solche Satzungen hätten, darunter Deutschland. 8,5 Prozent der Bevölkerung halten nach seinen Angaben in Deutschland einen oder mehrere Hunde.

Als die Steuer im Jahr 1810 eingeführt worden ist, galt sie als eine Luxussteuer für besser gestellte Kreise, so der Eschenröder. "Seitdem hat sich die Stellung des Hundes grundlegend gewandelt", sagte Jürgen Böttcher. Der Vierbeiner avanciere immer mehr zum Sozialpartner für Singles und Senioren.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührensatz ist ein moderater, meinte der Eschenröder weiter. Hinsichtlich der Gebühr wies er jedoch darauf hin, dass sie nicht glatt durch die zwölf Monate eines Jahres teilbar sei, was bei einer jährlichen Erhebung nicht so wichtig sei, wohl aber bei der Berücksichtigung von An- und Abmeldungen mitten im Jahr.

Den Begriff Meldehunde monierte Jürgen Böttcher. Diese Tiere würden heute als Rettungs- und Katastrophenhunde geführt. Auch Hütehunde unterliegen wie Blindenhunde keiner Steuer, ebenso dürften gewerbliche Hundezuchten nicht auf diese Weise besteuert werden, berichtete der Stadtrat aus seiner Praxiserfahrung.

Steffen Wetterling (UWG) lobte die informativen Ausführungen von Jürgen Böttcher und dankte ihm dafür. Der Oebisfelder meinte, dass im Gewerblichen genutzte Hunde steuerlich als Kosten geltend gemacht werden könnten.

Um angesichts der Haushaltslage möglichst viele Einnahmen zu erzielen, sei genau zu überlegen, ob und wie viele Ausnahmen bezüglich Steuervergünstigungen oder gar -befreiungen zugelassen werden sollten.

Bislang hatte Everingen mit 12,27 Euro für den ersten Hund die günstigste Gebühr, gefolgt von Bösdorf, Eickendorf und Kathendorf mit 18 Euro sowie Eschenrode mit 18,41 Euro.

Mit 50 Euro pro Jahr lagen Hörsingen, Siestedt, Walbeck und Weferlingen bisher genau dort, wo die neue Satzung ab dem kommenden Jahr hinwill. Oebisfelde lag mit 48 Euro knapp darunter. Die anderen Orte liegen zwischen den niedrigsten und höchsten Werten.

Ab drei Hunde hatte Weferlingen mit jährlich 100 Euro den teuersten Betrag festgelegt, in Oebisfelde waren 84 Euro fällig, in Hödingen 67,49 Euro. Am günstigsten lagen Bösdorf mit 30 Euro und Seggerde mit 30,68 Euro.