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Ab sofort gelten neue Regeln zur Hundesteuer

12.09.2014, 01:09

Haldensleben (az) l Die Stadt Haldensleben hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Notwendig wurde sie durch die Eingemeindung Süplingens. Zwar hatte die ehemals eigenständige Gemeinde eine eigene Satzung, die als Ortsrecht noch für fünf Jahre weiter gelten sollte. Allerdings wurde sie bei der Eingemeindung im dazugehörigen Gebietsänderungsvertrag vergessen.

"Es handelt sich um einen redaktionellen Fehler", erklärte Sabine Wendler, die Leiterin der städtischen Kämmerei, bei der jüngsten Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Die Alternative zur neuen Hundesteuersatzung bestünde darin, den Gebietsänderungsvertrag zu ändern. "Aber das wäre mit sehr viel Aufwand verbunden", so Wendler. Darüber hinaus finde sich in der Süplinger Satzung noch der Begriff "Kampfhund", der nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr korrekt sei.

Finanziell bringt die neue Satzung kaum eine Veränderung mit sich. So fallen für den ersten Hund in Haldensleben weiterhin 54 Euro im Jahr an Steuern an. Für den zweiten sind es 84 Euro, für den dritten und jeden weiteren 96 Euro. Für den ersten "gefährlichen Hund" liegt die jährliche Steuer bei 312 Euro, für den zweiten 432 Euro und für den dritten 504 Euro.

In Süplingen gelten diese Beträge: Der erste Hund kostet wie bisher 36 Euro Steuern, der zweite 72 Euro, der dritte 108 Euro. Danach gibt es jedoch eine Veränderung: Bisher fielen für jeden weiteren Hund in Süplingen 36 Euro an. "Das entspricht aber nicht dem Ziel der Satzung, die Zahl der Hunde zu begrenzen", merkte Sabine Wendler an. Schließlich seien weitere Hunde dann besonders günstig.

Ab sofort fallen auch für den vierten und jeden weiteren Hund in Süplingen pro Jahr 108 Euro an. Die übrigen Beträge aus der alten Satzung werden beibehalten: Ein gefährlicher Hund kostet 180 Euro Steuern im Jahr, ein zweiter 360 Euro, ein dritter und jeder weitere Hund 540 Euro. Die neue Satzung gilt rückwirkend zum 1. Januar.