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  7. Feuerwehrkostensatzung abgelehnt

Vorliegende Fassung im Schwanefelder Ortschaftsrat in vielen Punkten als unkonkret eingestuft Feuerwehrkostensatzung abgelehnt

27.10.2014, 01:12

Eine Satzung, die der Feuerwehr eher schadet als Nutzen bringt, das ist nach Ansicht des Schwanefelder Ortschaftsrates die geplante Satzung über die Erhebung von Kosten für Feuerwehrleistungen. Viele Angaben seien viel zu schwammig.

Schwanefeld l Rundheraus abgelehnt hat der Ortschaftsrat von Schwanefeld die "Satzung über die Kostenerhebung von Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oebisfelde-Weferlingen".

Vor allem Marcel Schenk von der Wählergruppe Schwanefeld, gleichzeitig stellvertretender Wehrleiter von Schwanefeld, waren zahlreiche Ungereimtheiten in der Satzung aufgefallen, die nicht nur ihm, sondern "auch meinen Kameraden sauer aufstießen". Er hatte sich intensiv mit dem Satzungsentwurf beschäftigt und auch mit den Feuerwehrmitgliedern darüber diskutiert.

So kritisierte er unter anderem, dass man sich in der Satzung auf Paragrafen des Brandschutzgesetzes beriefe, diese aber nicht näher erläutern würde. "Welcher Ortsrat kennt schon dieses Gesetz?", meinte er. Marcel Schenk hatte sich die Mühe gemacht, eine ähnliche Satzung aus der Stadt Dessau-Rosslau zu besorgen, die für ihn viel schlüssiger und plausibler aufgebaut sei.

Gerade zu den Kosten fehlen ihm konkrete Leistungsbeschreibungen, mal ganz davon abgesehen, dass die Summen, sowohl im Vorschlag der Stadtverwaltung als auch vom Ordnungsausschuss enorm sind, auch noch sehr unkonkret formuliert seien.

Er nannte mehrere Beispiele, eines davon, die Katze im Baum. Eine Oma kommt nach Hause und findet ihre Katze im Baum vor. Der Hund vom Nachbarn hat sie da hinauf gejagt und der Nachbar hat vielleicht sogar die Feuerwehr gerufen. "Wer zahlt in einem solchen Fall, doch wohl nicht die Oma", meinte Marcel Schenk. Und "wann spricht man von einem Notfall? Wer will sich anmaßen, solche wichtigen Entscheidungen mit solchen kostenseitigen Ausmaßen zu treffen? Solche Notlagen können sich innerhalb von 30 Sekunden vor Ort ändern".

Dass gerade auch nach dem doppischen Verfahren alle Kosten einberechnet werden müssen, könne er nachvollziehen. "Doch vorliegend sind sie völlig überzogen", so Marcel Schenk. Er wisse auch nicht, ob es der Feuerwehr wirklich gut zu Gesicht steht, wenn bei jedem Fehlalarm, zu dem sie ausrücken muss, gleich eine horrende Kostenrechnung aufgemacht wird. Irgendwann ruft dann keiner mehr die Feuerwehr, obwohl es wirklich notwendig wäre.

Dem konnte sich Sandra Luthe nur anschließen: "Die Satzung ist sehr dürftig, die Zahlen bleiben unerklärt und sind nicht nachvollziehbar", sagte die Ortschaftsrätin.

Ortsrat Holger Funke befürchtet, dass es bei solchen Regelungen Unfrieden geben wird. "So treibt man einen Keil zwischen Bürger und Feuerwehr", befürchtete der Schwanefelder.

Mit vier Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Satzung in der vorliegenden Form abgelehnt und dringend eine Nachbesserung gefordert.