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Abfallwirtschaftskonzept wird noch nicht auf dem nächsten Kreistag beraten Verbrennen wird weiter konträr diskutiert

Von Marita Bullmann 09.05.2015, 03:25

Das Abfallwirtschaftskonzept wird am nächsten Mittwoch im Kreistag noch nicht behandelt. Der Kreisausschuss beschloss, erst noch offene Fragen zu klären. Über die Verbrennordnung wird weiter konträr diskutiert.

Haldensleben l Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung eine Reihe von Fragen zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises für 2015 bis 2019 übermittelt. Der Fraktionsvorsitzende Burkhard Kanngießer bat in der Sitzung des Kreisausschusses darum, die Fragen und Antworten in schriftlicher Form an alle Kreistagsmitglieder zu übersenden. Der Fraktion gehe es beispielsweise um die Darstellung des Ist-Zustandes. Sie könne die Wirtschaftlichkeit daraus nicht ableiten. Auch Möglichkeiten der Neuvergabe seien nicht eindeutig geklärt. Zudem lägen keine Ergebnisse der Arbeitsgruppe Abfallentsorgung vor.

Schon allein diese und weitere Fragen können nicht innerhalb von einer Woche beantwortet werden, führte Thomas Kluge, Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung, an und ließ nach der Diskussion über den Vorschlag von Frank Hüttemann (SPD) abstimmen. Der hatte den Aufschub vorgeschlagen. Zum einen wegen der ausstehenden Antworten, zum anderen, weil die Beschlussvorlage zu sehr offen sei.

Das Konzept enthalte doch lediglich Vorschläge, hatte Danny Schonschek, Vorsitzender des Abfallausschuses, erklärt. Der Kreistag würde ein Konzept beschließen und noch keine Varianten und die Aufhebung der Brennordnung. Darum würde es nicht gehen, bevor eine entsprechende Kalkulation und andere Varianten vorliegen.

"Beschlussvorlage zu offen"

Aus einem Konzept soll doch etwas gemacht werden, führte Hüttemann an, sonst würde man kein Konzept entwickeln. Die Beschlussvorlage sei aber zu sehr offen. Man schiebe die Erörterung doch nur weiter. Deshalb sollte man das Konzept auch mit klaren Aussagen beschließen. Andere Kreistagsmitglieder stimmten ihm zu.

Am meisten diskutiert wurde über die Verbrennungsordnung. Sie wolle nicht lästerlich damit umgehen, merkte Elisabeth Engelbrecht (CDU) an, doch Grillen sei schließlich auch nicht verboten, das könne aber manchmal auch stören. Und es gäbe auch die Oster- und Maifeuer. "Zur Belastung ist das Verbrennen von Gartenabfällen doch erst seit der Konzentration auf wenige Tage geworden", stellte Engelbrecht fest. Solange über einen längeren Zeitraum verbrannt werden durfte, habe es Beschwerden nicht so gegeben. So sieht das auch Gudrun Tiedge (Linke). Die meisten würden sehr verantwortungsbewusst mit dem Verbrennen umgehen. Es sei natürlich ein Problem, wenn nur innerhalb von 14 Tagen verbrannt werden dürfe. Dann sei vielleicht auch noch schlechtes Wetter und alle wollten noch verbrennen.

Albrecht von Bodenhausen (CDU) bekannte sich erneut zur Aufhebung der Verbrennungsordnung. Die Brennordnung sei überdies eine Entscheidung des Landrats, so warf er in die Diskussion ein, "da brauchen wir uns nicht heiß laufen lassen." Selbstverständlich kann der Landrat über die Verordnung eigenständig beschließen, pflichteten ihm Gudrun Tiedge und Franz Ulrich Keindorff (FDP) bei. Wenn es im Konzept aber eine Richtung gebe, habe er den Kreistag hinter sich. Keindorff machte deutlich, dass es beim Verbrennen ja eigentlich um befallene Pflanzenteile gehe.

Auch für Keindorff sind Fragen offen. Er erinnerte an den Besuch der Müllverbrennungsanlage in Rothensee vor einigen Jahren, an die Arbeitsgruppe zur Abfallentsorgung. Ihm fehlen Schlussfolgerungen. Ergebnisse seien nicht da. "Irgendwann müssen wir zu Potte kommen", appellierte er an die Mitglieder im Kreisausschuss. Daher unterstützte er den Vorschlag von Hüttemann, die Vorlage lieber noch ein Vierteljahr zurückzustellen, dann aber müsse alles geklärt sein.