Oberbürgermeister prüft Zulässigkeit des Ausschusses zur Wahlüberprüfung Briefwahldebakel
Stendal (tp) l Am 31. Juli soll der zeitweilige Ausschuss des Staatrates zur Wahlüberprüfung seine konstituierende Sitzung haben. Ob dies möglich sein wird, hängt davon ab, ob Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Ausschuss überhaupt mit der Kommunalverfassung vereinbar ist. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.