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Wahl Falsche Zahl: Wahl erst am 12. April

Ein Fehler in der Wahlbekanntmachung führt dazu, dass die Havelberger
drei Wochen später als geplant, also am 12. April, einen neuen
Bürgermeister wählen. Statt der Zahl der Wahlberechtigten wurde für die
Unterstützungsunterschriften die Zahl der Einwohner zugrunde gelegt.

Von Andrea Schröder 17.02.2015, 02:34

Havelberg l Wer als Bewerber für das Bürgermeisteramt nicht über eine Partei oder Wählergemeinschaft, die im Stadtrat vertreten ist, kandidieren will, muss seiner Bewerbung Unterstützungsunterschriften beifügen. Und zwar laut Kommunalwahlgesetz des Landes ein Prozent der Wahlberechtigten des Wahlgebietes, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten. So steht es im Gesetz, und so steht es auch in der am 7. Januar veröffentlichten Wahlbekanntmachung der Hansestadt Havelberg. Allerdings wurde versehentlich die Zahl aller Einwohner zugrunde gelegt. Somit sind die 66 geforderten Unterstützungsunterschriften zu viel. 58 müssten es nur sein.

Einzelbewerber legte Beschwerde ein

Dem Kuhlhausener Herbert Dierkes, der sich für die Bürgermeisterwahl bewerben will und als Einzelkandidat Unterschriften sammeln muss, ist der Fehler aufgefallen. Er legte Beschwerde bei der Stadt und bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal ein. Gestern traf letztere die Entscheidung, dass die ursprünglich für den 22. März geplante Wahl abgesagt und eine Nachwahl angeordnet wird.

In der Erklärung heißt es dazu von Seiten der Kommunalaufsicht: Wird während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt, aufgrund dessen die Wahl im Fall ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Wahl abzusagen und gleichzeitig eine Nachwahl anzuordnen. Da die öffentliche Bekanntmachung der falschen Anzahl von Unterstützungsunterschriften einen schweren Wahlfehler darstellt und dieser Mangel nicht mehr in der gesetzlichen Frist behebbar ist, musste die Bürgermeisterwahl abgesagt werden, teilte Pressesprecherin Angela Vogel mit.

Stadtwahlleiterin Evelin Bullwan erklärte auf Volksstimme-Nachfrage, dass diese sogenannte Nachwahl innerhalb von vier Wochen nach dem Termin der Hauptwahl stattfinden muss. Neuer Termin ist nun Sonntag, der 12. April. Die neue Wahlbekanntmachung wird am morgigen Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht. Darin wird dann auch das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungsunterlagen neu festgelegt. Das soll der 16. März sein. Ursprünglich war dafür der 23. Februar vorgesehen.

Die Wahlvorstände müssen über den neuen Termin informiert werden. Nun werden sie am 17. März über die Zulässigkeit der Bewerber befinden. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden nach dem Wählerverzeichnis der Wahl zum 22. März gedruckt.

Bei ähnlichen Fall erklärte Gericht Wahl für ungültig

Dass die Kommunalaufsicht den ursprünglichen Termin abgesagt hat, liegt wohl auch darin begründet, dass es einen ähnlichen Fall schon einmal im Landkreis Stendal gegeben hatte. In der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck war die Wahl des Verbandsgemeinderates durch das Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt worden. Es hatte Klagen gegen die geforderte Anzahl der Unterstützungsunterschriften gegeben und der fehlende regionale Bezug zweier Wählergruppen wurde bemängelt.

Während im Kreis Stendal vielerorts der 19. April für die Bürgermeisterwahlen festgesetzt ist, hatte die Hansestadt wegen der Eröffnung der Bundesgartenschau an dem Wochenende einen früheren Termin gewählt. Nun werden die Bürger also eine Woche vor Buga-Start an die Wahlurnen gebeten. Bisher gibt es mit Amtsinhaber Bernd Poloski, Frank Ermer für die Linkspartei und Einzelbewerber Herbert Dierkes drei Interessenten für das Bürgermeisteramt.