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Ortschaftsräte bemängeln, dass an verwaisten Grundstücken die Satzung nicht erfüllt wird Wer nicht fegt, muss zahlen

Von Markus Schulze 09.08.2014, 03:20

Verlassene Grundstücke trüben nicht nur das Ortsbild. Ein Problem ist auch, dass es in diesen Fällen offenbar keinen gibt, der die Straße fegt oder Schnee schippt. In den Ortschaftsräten Wenze und Kusey wurde darauf aufmerksam gemacht. Jedoch sind die Eigentümer oft nicht greifbar.

Klötze l Die allermeisten Bürger legen großen Wert darauf, dass ihr Grundstück und der öffentliche Raum im Umfeld in einem akkuraten Zustand sind. Dazu bedarf es in der Regel jeder Menge Arbeit, jedoch ist es den Menschen die Mühe wert. Schließlich erfreut es einen selbst, aber auch andere, wenn alles seine Ordnung hat. Wenn dem so ist, dann tragen diese Areale erheblich zu einem schönen Dorfbild bei. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie die Ortschaftsräte Wenze und Kusey bei ihren jüngsten Sitzungen kritisierten.

Bemängelt wurde nämlich, dass der städtischen Straßenreinigungssatzung nicht überall Genüge getan werde. Und zwar vor allem dort, wo die Grundstücke verwaist sind. In diesen Fällen werde weder die Straße gefegt, noch im Winter Schnee geschippt. "Hier ist wohl Nachbarschaftshilfe gefragt", meinte Wenzes Ortsbürgermeister Marco Wille, der diese Aufgabe ungern der ohnehin schon überlasteten Stadtwirtschaft aufbürden würde. Zumal, rechne man diese zu pflegenden Flächen zusammen, kämen seiner Einschätzung nach schnell abertausende Quadratmeter zusammen.

Indes betonte Hauptamtsleiter Christian Hinze Riechers, dass es prinzipiell nicht Sache der Stadtwirtschaft sei, sich um verlassene Grundstücke zu kümmern. Eine Ausnahme könnte sein, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre. Theoretisch, so erzählte er, gebe es für jedes Objekt einen Verantwortlichen. "Problematisch wird es nur dann, wenn der Eigentümer nicht ohne Weiteres greifbar ist." Unter Umständen müsse die Verwaltung sogar Recherche betreiben und beispielsweise über das Grundbuchamt den Eigentümer ermitteln.

Der Hauptamtsleiter machte deutlich, dass der Straßenreinigungssatzung generell nachzukommen sei. "Wer das nicht macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegt werden." Erhält die Stadt Kenntnis davon, dass jemand seine diesbezüglichen Pflichten vernachlässigt, dann werde derjenige angeschrieben und aufgefordert, die Missstände innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Notfalls könne die Stadt in Ersatzvornahme gehen, eine Firma beauftragen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen; so dieser denn bekannt und zahlungsfähig ist, deutet Hinze-Riechers auf mögliche Komplikationen hin, ohne weiter ins Detail zu gehen.

Den Kuseyer Ortschaftsräten sind bei ihrer Rundfahrt am 22. Juli jedenfalls einige Objekte aufgefallen, wo die Straßenreinigungssatzung nicht oder nur mangelhaft eingehalten worden sei, etwa die alte Molkerei in Kusey, die wohl keinem Besitzer mehr zugeordnet werden könne. Auch in Röwitz gebe es diverse leer stehende Häuser, mit deren Eigentümern es sogar schon jahrelang einen Schriftverkehr gebe, ohne dass sich etwas zum Besseren geändert hätte, wie Ortsbürgermeister Klaus Vohs bedauerte.