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Schrotflinte im Keller gefunden 57-Jähriger zu zwei Jahren Bewährung verurteilt

13.11.2014, 01:17

Salzwedel (me) l Bei der Frage von Amtsrichter Klaus Hüttermann, warum er eine geladene Schrotflinte auf dem Nachttisch zu liegen hatte, kam ein 57-Jähriger aus einem Ort der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf am Dienstag in Erklärungsnot. Der Mann hatte sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Salzwedeler Amtsgericht zu verantworten. Weil er weitgehend geständig war, lautete das Urteil am Ende sechs Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung (wir berichteten).

Bevor das Urteil gefällt werden konnte verstrickte sich der Angeklagte, der ein beeindruckendes Vorstrafenregister aufzuweisen hat, in Widersprüche. Die Waffe sei ihm gestohlen worden, dann habe er sie in seinem Haus in Beetzendorf im Keller wiedergefunden. Jenes Haus sei zu dem Zeitpunkt vermietet gewesen. Er habe die abgesägte Schrotflinte, die auch mit anderen Umbauten wie einem Pistolengriff versehen war, nur sichern wollen und sie deshalb mit zu seinem eigentlichen Wohnsitz genommen. Warum er nicht die Polizei, den Sprengstoffdienst oder vielleicht sogar die Feuerwehr verständigte, als er das geladenen Gewehr samt Munition gefunden habe, konnte er nicht erklären. Er stimmte zu, dass die Waffe in Obhut der Justizbehörden bleibt, hätte sie aber ohnehin nicht zurück erhalten.

Schon 1982 war dem zurzeit Arbeitslosen das Führen von Waffen lebenslang von einem Gericht in Hannover verboten worden. Neben der schussfähigen Flinte fanden die Polizisten noch einige Deko-Waffen als sie im Dezember 2013 das Haus des Angeklagten durchsucht hatten.

Der Richter rechnete dem Mann beim Strafmaß an, dass er schon einige Jahre weitgehend straffrei geblieben war und seine Fehler eingestand. Er habe anscheinend in seinem Umfeld Fuß gefasst. Der 57-Jährige nahm das Urteil an.