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Einwohner sollen selbst entscheiden

Von Siegmar Riedel 26.08.2015, 17:46

Klötze l Die vor einem Jahr geänderte Kommunalverfassung gerät zunehmend in die Kritik. Grund dafür ist, dass ab 2019 kleinere Orte mit unter 300 Einwohnern keinen Ortschaftsrat, sondern nur noch einen Ortsvorsteher als Alleinkämpfer haben sollen. Kritiker bezeichnen das als demokratiefeindlich. Mehrere Gemeinden aus dem Raum Gardelegen übergaben deshalb kürzlich Innenminister Holger Stahlknecht eine Petition, die genau das kritisiert (die Volksstimme berichtete).

In der Einheitsgemeinde Klötze müssten demnach Dönitz, Ristedt und Schwiesau künftig ohne einen gewählten Ortschaftsrat auskommen. Lediglich ein Ortsvorsteher würde sich dann für die Belange des Dorfes einsetzen. Klötzes Bürgermeister Matthias Mann hat den Ortsbürgermeistern der Stadt und den Stadträten die Petition zur Information in die Post gelegt. Für ihn steht fest: "Die Mindestbesetzung in einem Ortschaftsrat mit drei bis vier Leuten ist besser als so ein Dorfsowjet, der alles alleine schultern soll." Denn kleiner sei oft besser. Deshalb sei für ihn der Schnitt bei 300 Einwohnern ungünstig, weil in diesen kleineren Dörfern oft mehr los sei als in größeren Ortschaften. "Deshalb sollte der Ortschaftsrat nicht an der Einwohnerzahl festgemacht werden", betonte Matthias Mann.

Ein Ortschaftsrat setze allerdings voraus, dass auch in den kleineren Dörfern entsprechend engagierte Menschen gefunden werden, die für die Mitarbeit in dem Gremium bereit sind. Das ist für Matthias Mann ein wichtiges Kriterium.

Mit der Petition kann der Klötzer Bürgermeister nach eigener Auskunft "gut leben", sieht die Angelegenheit aber leidenschaftslos. "Die Landesregierung sollte die Wahl von Ortschaftsräten freigeben. Es reicht, wenn das in den Hauptsatzungen der Kommunen geregelt wird. Die Entscheidung darüber sollte den Ortschaften überlassen bleiben", findet Matthias Mann. Er müsse aber klar sagen: "Damit steht und fällt nicht die Struktur der Einheitsgemeinde. Das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz." Zwar bliebe das Inhaltliche, Ortschaftsräte hätten aber ohnehin keine Entscheidungsbefugnisse. Allerdings ist Matthias Mann auch der Meinung, dass ein Ortsvorsteher zwar ein Einzelkämpfer wäre, sich aber in derart kleinen Orten nicht aufreiben würde. Jedoch hätte ein Ortschaftsrat den Vorteil, dass die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden könnten.