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Auch Entschädigungssatzung ist noch einmal Thema Zahlreiche Satzungen in diesem Jahr ändern

Von Gundi Neuschulz 05.03.2011, 04:27

Viel Arbeit wird in diesem Jahr auf die Ortschaftsräte und die Stadträte in Oebisfelde-Weferlingen zukommen. Das wurde auch in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses noch einmal deutlich. Laut Gebietsänderungsvertrag müssen zahlreiche Satzungen noch in diesem Jahr geändert werden, damit gleiche Vorgaben in allen Orten der Einheitsgemeinde gelten.

Oebisfelde-Weferlingen. Im Gebietsänderungsvertrag sind insgesamt 14 Satzungen, Richtlinien und Verordnungen vermerkt, die zum 1. Januar 2012 an die neuen Gegebenheiten anzupassen sind. "Wir müssen alle Ausschüsse und Stadträte in den nächsten Sitzungen daran erinnern", betonte Bürgermeisterin Silke Wolf. Sobald der Haushalt beschlossen worden sei, müssten die Satzungsänderungen Thema in den Ausschüssen sein. Dabei müsse auch beachtet werden, dass zum Teil alle 16 Ortschaftsräte bei Satzungsänderungen angehört werden müssen, bevor der Stadtrat dann endgültig darüber beschließen könne. Auch der Sitzungsdienst der Verwaltung werde entsprechend über dieses Thema informiert.

Während die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung und die Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige sofort nach Bildung der neuen Einheitsgemeinde geändert werden mussten, stehen nun die Änderungen weiterer Satzungen auf dem Programm. So müssen die Friedhofsgebührensatzung, die Kindertagesstättenbenutzungssatzung, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die gelegentliche Benutzung gemeindlicher Einrichtungen, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Feuerwehrgerätehäuser, die Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek, die Satzung für Gewässerunterhaltungsbeiträge sowie die Markt- und Gebührenordnung geändert werden. Weiter stehen die Änderungen der Satzungen über die Nutzungen gemeindlicher Einrichtungen, die Feuerwehrsatzung, die Gefahrenabwehrverordnung, die Erschließungs- und Straßenausbaubeitragssatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Wasser- und Abwassersatzung, die Sondernutzungssatzung sowie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen auf dem Plan. Bis zum 1. Januar des Jahres 2015 müssen dann noch sieben weitere Satzungen geändert werden, damit in der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen ein einheitlicher Stand erreicht wird. Das werden die Hundesteuersatzung, die Friedhofssatzung, die Baumschutzsatzung, die Vergnügungssteuersatzung, die Bibliothekensatzung, Gesellschaftsverträge und Zweckvereinbarungen sein.

Ganz aktuell stünde nun noch einmal die Entschädigungssatzung auf der Tagesordnung und soll in den Fraktionen des Stadtrates diskutiert werden, so Wolf. Dabei gehe es unter anderem darum, dass auch für Ortschaftsräte ein Verdienstausfall oder Reisekosten gezahlt werden können. Die Aufwandsentschädigung werde gestrichen, wenn ein Ortschaftsrat länger als drei Monate nicht seinem Ehrenamt nachkomme, bei Ortsbürgermeistern sei das bereits nach einem Monat der Fall, so Wolf über die derzeitigen Vorschläge.

Eine weitere Überlegung sei, dass Stadträte künftig auch dann Sitzungsgeld erhalten, wenn sie an den Sitzungen der einzelnen Ortschaftsräte teilnehmen.