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Drei Termine für Widerspruch gegen Mastanlage BUND Kunrau hilft bei den Einwendungen

11.03.2011, 04:29

Kunrau (ri). Zahlreiche Kunrauer und Bewohner benachbarter Dörfer haben bereits die Gelegenheit genutzt, sich von der BUND-Gruppe Kunrau helfen zu lassen. Helfen zu lassen bei der Formulierung von Einwendungen gegen die von niedersächsischen Investoren geplante Schweinemastanlage in unmittelbarer Nähe Kunraus. Das Angebot haben am Mittwoch auch Mitglieder des Kunrauer Seniorenvereins genutzt. Am morgigen Sonnabend besteht von 9 bis 12 Uhr die nächste Gelegenheit, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf dem Rechner kann auch Einsicht in die Bau-Unterlagen der Investoren genommen werden. Mustereinwendungen gibt es bei den BUND-Mitgliedern.

Gudrun Lenz ist Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit der BUND-Ortsgruppe und informierte gestern darüber, dass entgegen den ursprünglichen Planungen dies nicht der letzte Termin für die Hilfe ist: Zusätzlich stehen am Dienstag, 15. März, von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag, 17. März, von 15 bis 18 Uhr Mitglieder der Ortsgruppe im Schloss Kunrau bereit. Gudrun Lenz: "Wir haben so viel Zuspruch, dass wir diese weiteren Termine anbieten wollen. Gerade auch der am Donnerstag bietet jenen, die vom frühen Morgen an arbeiten, die Gelegenheit, Einwendungen gegen die Schweinemastanlage zu formulieren."

Die Einwendungen müssen bis 5. April beim Landesverwaltungsamt vorliegen. Schreiben, die gemeinsam mit den BUND-Mitstreitern formuliert werden oder die rechtzeitig in einen Postkasten der Gruppenmitglieder eingeworfen werden, werden von der Ortsgruppe nach Halle geschickt.

Die Antragsunterlagen der Investorengruppe liegen zur Einsichtnahme im Zimmer 218 des Klötzer Rathauses zur Einsichtnahme aus. Die Kunrauer Ortsgruppe rät, nicht nur Einwendungen zu schreiben, sondern sich auch die Unterlagen im Rathaus anzusehen und in die dortige Liste als Leser der Unterlagen einzutragen. Quellen für die Einwendungen sind unter anderem das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, das Tierschutzgesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Leitfaden zur Erarbeitung von Einwendungen von Rechtsanwalt Peter Kremer, das rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Rundbriefe der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, Publikationen des BUND, des Naturschutzbundes und der VSR Gewässerschutz.