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  7. Ordnungsamt fordert mehr Zivilcourage, um dem Müll-Problem zu Leibe zu rücken

Die Gemeinde Sülzetal spricht sich gegen das Aufstellen von Hundekotbehältern aus Ordnungsamt fordert mehr Zivilcourage, um dem Müll-Problem zu Leibe zu rücken

Von Yvonne Heyer 21.01.2014, 02:28

Sülzetal l Das Thema Müllentsorgung taucht in den Diskussionen der Bürger und auch der Ortsbürgermeister immer wieder auf. So hatte Stemmerns Ortsbürgermeister Siegfried Schopf in seinem Jahresrückblick erwähnt, dass sich Stemmern einerseits freuen kann, dass mit der Flurneuordnung rund um den Ort neue Feld- wege zum Wandern und Radfahren entstehen, andererseits er aber befürchte, dass gerade mit diesen Wegen der Mülltourismus zunehmen könnte. Schon jetzt seien in den bepflanzten Streifen entlang der Feldwege immer wieder Müllhaufen - vom Fernseher bis zu Resten von Renovierungsarbeiten - zu finden.

Dieses Problem sei in der Gemeinde bekannt und nicht neu, wie Ordnungsamtsleiter Rudi Wenzel bestätigt. Allerdings sei für alles, was außerhalb des Ortsschildes aufgefunden werde, die Abfallentsorgung des Landkreises zuständig. Durch die Außendienstmitarbeiter der Gemeinde werde regel- mäßig, auch nach Anzeigen durch die Bürger, Meldung an die Abfallentsorgung gemacht.

Der Langenweddinger Maik Schneemann sprach kürzlich auf dem SPD-Stammtisch die Problematik fehlender Abfallbehälter in den Orten an. Damit seien beispielsweise Hundebesitzer gezwungen, mit der Hundekot-Tüte in der Hand beinahe durch den halben Ort zu laufen.

"Das Aufstellen von Hundekotbehältern in den Ortschaften lehnen wir generell ab, weil die Bürger darin ihren anderen Müll entsorgen. Selbst die anderen Papierkörbe, die in den Ortschaften zu finden sind, werden dafür missbraucht. Es wurde darin schon viel Hausmüll der Bürger gefunden. Das können wir nicht dulden", so Rudi Wenzel.

Er ist zudem davon überzeugt, dass nur mit mehr Zivilcourage und Eigenverantwortung der Bürger das Problem des Mülls und insbesondere des Hundekots gelöst werden könne.

Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund das "große Geschäft" auf Fußwegen und Grünanlagen machen lässt und den Kot nicht wegräumt, dann könne er dafür belangt werden, die Satzungen der Gemeinde würden dies eindeutig regeln, macht Rudi Wenzel deutlich. Aber der Hundebesitzer könne eben auch nur belangt werden´, wenn er angezeigt wird.