1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Sülzetal will Schulbezirke aufheben

Eltern können ab 2014 ihre Kinder in Osterweddingen, Langenweddingen oder Altenweddingen einschulen lassen Sülzetal will Schulbezirke aufheben

Von Mathias Müller 08.10.2014, 03:06

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 will die Einheitsgemeinde Sülzetal in ihren drei Grundschulen für Schulanfänger die Schulbezirke aufheben. Der Sozialausschuss des Gemeinderates hat sich erstmals mit dem Entwurf einer dafür erforderlichen Satzung beschäftigt.

Sülzetal l In die Schullandschaft des Sülzetals kommt zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 Bewegung. Der Gemeinderat plant, die bislang geltenden Schulbezirke für die Grundschulen Osterweddingen, Langenweddingen und Altenweddingen, die sich in Trägerschaft der Einheitsgemeinde befinden, aufzuheben. Dann können Eltern ihre Kinder nach Wunsch in einer der Grundschulen einschulen lassen und sind nicht mehr an die Schule in Wohnortnähe gebunden.

Wie Hauptamtsleiter René Kellner die Mitglieder des Sozialausschusses und etliche Bürger am Montagabend im Langenweddinger Bürgerhaus informierte, geht die Aufhebung der Schulbezirke auf einen Beschluss des Sülzetal-Gemeinderates vom April dieses Jahres zurück. Dass es bis in den Oktober gedauert habe, dass sich die Ausschüsse des Rates erneut mit dem Thema beschäftigten, liege an der Notwendigkeit der Erarbeitung einer nötigen Satzung über die Aufhebung der Schulbezirke. Werde diese Satzung laut Plan vom Gemeinderat am 11. Dezember beschlossen, müsse dieses kommunale Gesetz noch vom Landesschulamt bestätigt werden.

Wie Kellner einige Passagen aus dem Entwurf der Satzung zitierte, sehe das neue Gesetzeswerk für die drei Grundschulen des Sülzetals Kapazitätsgrenzen vor. Diese lägen bei der Grundschule Altenweddingen bei 140 Schülern, bei der Grundschule Langenweddingen bei 150 Schülern und bei der Grundschule Osterweddingen bei 160 Schülern. Alle Schulen seien für eine Zweizügigkeit ausgelegt.

Der Satzungsentwurf sieht auch ein Auswahlverfahren (siehe Info-Kasten) vor, wenn an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet werden, als nach den Zahlen der Kapazitätsgrenzen aufgenommen werden können. Kinder, die an der gewünschten Schule nicht berücksichtigt werden können, werden im Einvernehmen mit den Eltern an einer anderen Grundschule aufgenommen. Die Gemeinde Sülzetal sei jedoch als Schulträger berechtigt, "die betreffenden, schulpflichtigen Kinder zum Zwecke der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht einer anderen Grundschule zuzuweisen". Für Schulen, für die wegen der Überschreitung der Kapazitätsgrenzen durch die vorliegenden Anmeldungen ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, werden Wartelisten geführt.

Norbert Dregger, SPD-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat, sagte, dass der Satzungsentwurf genau durchgearbeitet werden müsse, da der Text erst am Abend der Sitzung des Sozial- ausschusses von der Gemeindeverwaltung vorgelegt worden sei. "Dieser Satzungsentwurf wird noch viele Fragen mit sich ziehen", war er sich sicher. Klärungsbedarf sehe auch noch Dietrich Ebering (CDU), da er die Auswahlkriterien für zu eng gefasst sehe.