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An mehreren Gebäuden im Stadtgebiet zeichnen sich Spuren mutwilliger Zerstörung ab Randalierer toben sich an Häusern aus

Von Nico Maß 27.03.2015, 02:24

An leerstehenden Häusern im Osterburger Stadtgebiet zeichnen sich immer deutlicher die Spuren mutwilliger Zerstörungen ab. Ernste Konsequenzen mussten die Verursacher bislang aber kaum befürchten.

Osterburg l Zerschlagene Fensterscheiben und eingetretene Türen an verwaisten Häusern wie am Fuße des Weinbergs an der Seehäuser Straße 16/18 sind im Stadtgebiet kein ungewohntes Bild. Zuletzt scheinen insbesondere die frühere Poliklinik, ein Wohnhaus am Großen Markt sowie das nicht mehr genutzte frühere Obdachlosenheim an der Gartenstraße ins Visier von Randalierern gerückt zu sein. Denn dort wurden die Beschädigungen in der jüngeren Vergangenheit immer augenfälliger. Wohl auch deshalb, weil die mutwilligen Zerstörungen bislang für ihre Verursacher keine Konsequenzen hatten. In den zurückliegenden Tagen ging lediglich in einem Fall eine Anzeige bei der Polizei ein. Von der Stadt Osterburg, die Beschädigungen an ihrem früheren Obdachlosenheim ausgemacht hatte, informierte Polizei-Pressesprecher Marco Neiß auf Nachfrage der Volksstimme.

Damit die Polizei bei mutwilligen Zerstörungen die Suche nach den Verursachern aufnimmt, müssten diese aber bei ihr angezeigt werden. Scheuen Eigentümer den Gang zu den Ordnungshütern, bleiben mögliche Konsequenzen für die Randalierer von vornherein aus. Eine Folge dieser Passivität können auch die beiden Osterburger Regionalbereichsbeamten Mario Grünwald und Michael Krüger bei ihren regelmäßigen Gängen durch das Stadtgebiet beobachten: Ohne Furcht vor etwaigen Strafen nehmen Randalierer immer weiter Scheiben oder Gebäudeteile ins Visier. Wie beispielsweise an der früheren Poliklinik zu erleben, deren Erscheinungsbild nicht zuletzt aufgrund ausbleibender Schadenausbesserungen immer trostloser ausfällt.

Auch am Osterburger Ordnungsamt gehen die Zerstörungen nicht spurlos vorüber. Amtsleiter Matthias Frank musste Beschädigungen am früheren Obdachlosenheim konstatieren, "das Haus wurde aber mittlerweile wieder dicht gemacht". Abseits der kommunalen Grundstücke kann das Ordnungsamt nur dann eingreifen, "wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist", stellte der Amtsleiter klar. Ein Beispiel dafür seien eingeschlagene Fenster im Erdgeschoss, wie am Großen Markt. Dort bemühte sich die Kommune zuletzt, mit der nicht in Osterburg wohnenden Eigentümerin in Kontakt zu treten und sie auf ihre Sicherungspflichten hinzuweisen. Bislang sei dies noch nicht gelungen, so Frank. Die Einheitsgemeinde werde wohl an diesem Gebäude selbst tätig werden und die Stadtwerke beauftragen, das offene Fenster abzudichten und zu sichern, schätzte der Amtsleiter ein.