1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Lessing- und Co-Schule mit neuem Konzept

Lessing- und Co-Schule mit neuem Konzept

16.01.2015, 01:05

Salzwedel (aw) l Die beiden Salzwedeler Ganztagsschulen Lessing und Comenius dürfen ab dem kommenden Schuljahr den Titel Gemeinschaftsschule führen. Ende Dezember habe das Landesschulamt seine Zustimmung zu den im Oktober eingereichten Anträgen der beiden Schulen gegeben, sagte Norbert Hundt, Schulleiter der Comeniusschule, gestern.

Hauptziel des Konzeptes ist es, leistungsstarke Schüler bei längerem gemeinsamen Lernen effektiver zu fördern. Damit soll nach dem Willen des Landes zugleich der zunehmende Trend zum Gymnasium zugunsten der Sekundarschulen gebremst werden.

Länger gemeinsam lernen

Inhaltlich wird in den künftigen fünften und später in den sechsten Klassen zunächst eine differenziertere Förderung der Schüler innerhalb des Klassenverbands erfolgen. In den höheren Klassenstufen ist die Bildung von Leistungsgruppen für bestimmte Fächer vorgesehen.

Mit dem Angebot wollen die Schulen Eltern den Druck nehmen, zu früh einseitig leistungsorientierte Entscheidungen für den Bildungsweg ihrer Kinder zu treffen, sagte Holger Lahne, Leiter der Lessingschule. Spätstarter erhielten damit eine Alternative zum Wechsel aufs Gymnasium bereits nach der vierten Klasse.

Zweifel am Land

In Abstimmung mit dem Landkreis haben beide weiterführenden Schulen einen Kooperationsvertrag mit dem Jahngymnasium geschlossen.Eine gymnasiale Oberstufe an Co- oder Lessingschule ist damit zugunsten des Gymnasiums von vornherein ausgeschlossen.

Brigitte Meine, stellvertretende Leiterin der Lessingschule, begrüßte gestern den Bescheid des Landesschulamtes. Der Ansatz sei gut, sagte sie. Gleichzeitig habe sie Zweifel, ob die Gemeinschaftsschule tatsächlich in aller Konsequenz vom Land gewollt sei. "Die Schüler dürfen beispielsweise nach jedem Jahrgang ans Gymnasium wechseln", sagte Meine. Auch eine finanzielle oder personelle Verstärkung der Schulen ist mit der Genehmigung des Konzepts nicht verbunden.