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29-Jährige wird unter großem Druck zur Straftäterin / Urteil: 780 Euro für Diebstahl und Körperverletzung Ehemann zwingt eigene Frau mit Messer zum Klauen

Von Marco Heide 21.01.2015, 02:07

Salzwedel l Zwar saß Jasmin K. (Namen geändert) gestern als Angeklagte vor dem Schöffengericht in Salzwedel. Doch das, was sie in den vergangenen Jahren erlebt hat, macht die junge Frau selbst zu einem Opfer. Im Sommer 2013 kam die 29-Jährige aus dem Kaukasus in die Altmark und heiratete hier ihren Mann, den sie aus ihrer Heimat kannte.

Ihr Partner entpuppte sich als gewalttätig, erklärte Jasmin K. vor Gericht. Er habe sie zu der Tat gedrängt, die sie am 25. März vergangenen Jahres im Kaufland in Salzwedel begangen hat. Die junge Frau räumte ohne Umschweife ein, Waren im Wert von 75 Euro gestohlen zu haben. Neben wenigen Haushaltswaren, sackte sie hauptsächlich Kinderartikel ein - teilweise im Centbereich. Der Supermarktdetektiv beobachtete die Diebin bei der Tat via Überwachungskamera und stellte die Frau am Eingang an der Supermarkt-Information. Dort wehrte sich die 29-Jährige mit Händen und Füßen und trat der Sicherheitskraft gegen das Schienbein. "Sowas habe ich in meiner ganzen Berufszeit bei einer Frau noch nicht erlebt", sagte der Detektiv aus. Die Angeklagte gab an, dass sie in Panik war und sich mit einer Flucht aus der Situation retten wollte.

Jasmin K. legte dem Gericht die bedrückende Situation dar, der sie täglich zu Hause bei ihrem Mann ausgesetzt war. Am Vorabend der Tat soll K.s Partner sie abermals mit einem Messer bedroht haben. Kurz vor dem Diebstahl hatte es laut der 29-Jährigen einen Anruf gegeben, bei dem ihr Mann gesagt haben soll, dass sie wisse, was ihr und ihrem Vater passiere, wenn sie nicht die Sachen stehle.

Das Diebesgut wollte der Mann zu seiner Mutter schicken, die noch immer im Kaukasus lebt. Dort sollten die Kinderartikel dann verkauft werden, erklärte Jasmin K.

Frau fürchtet sich vor Abschiebung

Für die junge Frau, die mittlerweile getrennt von ihrem Ehepartner in einer Fraueneinrichtung lebt, stand mit dem Prozess viel auf dem Spiel. Denn im September läuft ihr Visum ab. Und mit einer Verurteilung, die sich im Bereich einer Freiheitsstrafe bewegt, wären ihre Chancen gesunken, in Deutschland bleiben zu dürfen. "Die Gesellschaft in meiner Heimat ist sehr patriarchalisch. Und als geschiedene Frau erwarten mich dort keine guten Aussichten", zeigte Jasmin K. auf, die sich während des Prozesses ständig die Tränen aus den Augen wischen musste, dass es für sie kein Zurück gibt.

Zu Prozessbeginn ging die Staatsanwaltschaft zunächst vom Tatvorwurf des räuberischen Diebstahls im minderschweren Fall aus. Eine Verurteilung hätte in einer Freiheitsstrafe münden können. Doch während der Verhandlung kristallisierte sich heraus, dass die Attacke der 29-Jährigen gegen den Detektive nicht den Sinn hatte, ihr Diebesgut zu erhalten, was den Tatbestand der räuberischen Erpressung belegt hätte. Vielmehr handelte es sich um zwei separate Aktionen - einen Diebstahl und eine Körperverletzung.

Das Gericht verurteilte Jasmin K. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 13 Euro. Für die Angeklagte sprach laut Amtsgerichtsdirektor Klaus Hüttermann, dass sie sich geständig zeigte und noch keine Vorstrafen besitzt. "Das ist kein guter Start in Deutschland, aber wir gehen davon aus, dass sie nie wieder auf der Anklagebank sitzen werden", erklärte der Richter abschließend.