1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Wertvolles am besten zuhause lassen

EIL

Wertvolles am besten zuhause lassen

Von Arno Zähringer 07.07.2015, 18:41

Salzwedel l Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diese sprichwörtliche Weisheit gilt auch für den Besuch von Freibädern. Denn überall, wo Wertgegenstände relativ frei zugänglich und nicht immer im Blick des Besitzers sind, sind Langfinger nicht weit. Deshalb rät Frank Semisch von der Salzwedeler Polizei, wirklich nur diejenigen Dinge ins Freibad mitzunehmen, die wirklich notwendig sind. Ob das Mobiltelefon unbedingt dabei sein muss, das müsse letztlich jeder selbst wissen. Auch Uhren, Schmuck oder Bargeld sollten nur in begrenztem Umfang mitgeführt werden. Denn: Gelegenheit macht Diebe.

Schließlich seien es die Momente, in denen die Aufmerksamkeit eingeschränkt ist, die für Ärger sorgen können. Mal kurz einen Bekannten ein paar Meter entfernt vom Liegeplatz begrüßen und schon haben Diebe zugegriffen. Wenn möglich sollten deshalb Schließfächer zur Aufbewahrung von Wertvollem benutzt werden. Dass sie aber keine Tresore seien, zeigte der Diebstahl eines Handys, einer Geldbörse mit Bargeld sowie diversen Papieren am Donnerstag im Salzwedeler Freibad. "Der beste Schutz ist, so wenig wie möglich Wertvolles mitnehmen und die Sachen immer im Auge zu haben", rät Semisch. Denn: "Je mehr Begehrlichkeit ein Gegenstand auslöst, desto höher ist die Gefahr eines Diebstahls." Trotzdem ist die diesjährige Bilanz noch in Ordnung. "Bislang haben wir erst eine Anzeige wegen Diebstahls im Freibad erhalten", berichtet der Polizeisprecher.

Doch nicht nur im, sondern auch außerhalb des Freibades können Gefahren und damit verbundener Ärger lauern. Dann nämlich, wenn beispielsweise Fahrräder nicht richtig ab- oder an entsprechenden Stangen angeschlossen sind. "Da ist ruckzuck ein Rad weggetragen", warnt Semisch.

Die Hausratversicherung zahlt gleichgültig ob Portmonnee oder Smartphone beim Diebstahl im Schwimmbad oder am Badesee nur unter gewissen Umständen. So muss es sich laut Verbraucherzentrale um einen schweren Diebstahl handeln, die Wertgegenstände also aus abgeschlossenen Räumen oder Schließfächern gestohlen worden sein.