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Landesgesetzgebung sorgt für zusätzliche Arbeit bei den Wasserverbänden Am Ende zahlt der Betreiber der Kleinkläranlage die Zeche

Von Peter Hintze 26.02.2011, 04:27

#NULL#Mit Inkrafttreten des neuen Landes-Wassergesetzes im April erhalten die Wasserverbände zusätzliche Aufgaben. Sie sollen künftig sämtliche Kleinkläranlagen überwachen. Allein im Zuständigkeitsbereich des VKWA Salzwedel betrifft das rund 2500 Anlagen, so Geschäftsführer Jens Schütte. Der Mehraufwand wird nicht ohne zusätzliches Personal und Fahrzeuge aufzufangen sein. Geld, das auf die betroffenen Kunden umgelegt werden müsste.

Salzwedel. Die Wasserverbände in Sachsen-Anhalt werden künftig für die Überwachung der Kleinkläranlagen verantwortlich gemacht. Dies besagt das vor wenigen Tagen vom Landtag beschlossene Wassergesetz. Es soll im April in Kraft treten. Mit dieser Neuregelung werden den Wasserbehörden Aufgaben abgenommen, ist Jens Schütte, Verbandsgeschäftsführer des Salzwedeler VKWA, überzeugt. Er rechnet mit einem erheblichen Mehraufwand, der in die Gestaltung der Preise für Kleinkläranlagen einkalkuliert werden müsste. Will heißen: Am Ende zahlt der Betreiber die Zeche. In welcher Form, ist noch nicht abzusehen.

Kontrolleure auf 900 Quadratkilometern

Denn noch fehlen Durchführungsbestimmungen für die im Amtsdeutsch genannte "Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung". Jens Schütte hofft auf eine entsprechende Verordnung, in der geregelt wird, wie oft kontrolliert werden muss.

Denn das VKWA-Gebiet ist groß - es umfasst etwa 900 Quadratkilometer zwischen Diesdorf und Arendsee, Salzwedel und Güssefeld. Außerdem sei früher in einem festen Rhythmus Schlamm entnommen worden, heute werde nach Wartungsprotokoll entschlammt, so der VKWA-Chef.

Was nach Überzeugung von Jens Schütte bislang wenigen Grundstückseigentümern bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass bereits seit dem 25. Oktober 2010 eine sogenannte Eigenüberwachungsverordnung existiert. Anlage III regele Art und Umfang, Probennahme, Mess- und Analyse-Verfahren sowie Anforderungen an die Überwachung von Kleinkläranlagen. Jens Schütte rät den betroffenen Kunden, im Zuständigkeitsbereich des VKWA gibt es etwa 2500 Kleinkläranlagen sowie 500 Sammelgruben, sich beim entsprechenden Wartungsdienst oder dem Wasserverband nach dem Papier zu erkundigen.

Laut Verordnung sei der Grundstückseigentümer zur Überwachung der Kleinkläranlage verpflichtet. Die entsprechenden Untersuchungen und Wartungsarbeiten müsse ein Fachkundiger vornehmen, so der VKWA-Geschäftsführer weiter. Auf die Wasserverbandsmitarbeiter komme dann die komplette Nachkontrolle zu. Jens Schütte vermutet, dass die Verbände dann wiederum durch die Unteren Wasserbehörden unter die Lupe genommen werden.

1700 Kleinkläranlagen zusätzlich

Deren Mitarbeiter dürften zweifelsohne jetzt mehr Zeit am Schreibtisch verbringen müssen. Denn die Untere Wasserbehörde war bislang für Kleinkläranlagen zuständig, die in Gewässer einleiten. Die Wasserverbände kümmerten sich bislang ausschließlich um die Kleinkläranlagen mit Anschluss an den Bürgermeisterkanal. Die neue Gesetzgebung beschert dem VKWA nun 1700 Anlagen zusätzlich.