1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Vier Jahre Haft für Drogenhändler

Zwei ehemalige Mitglieder der Bandidos haben fünf Kilogramm Rauschgift versteckt Vier Jahre Haft für Drogenhändler

Von Franziska Ellrich 07.08.2014, 03:18

Ein 42-Jähriger und ein 26-Jähriger wurden wegen Drogenhandels zu vier und drei Jahren Haft verurteilt. Über ein Jahr haben Polizisten des Landeskriminalamtes die beiden überwacht und stellten im April fünf Kilogramm Rauschgift in einem Keller eines Schönebecker Wohnhauses sicher.

Magdeburg/Schönebeck l Vier Jahre Haft für den 42 Jahre alten Angeklagten Jens L., sein 26-jähriger Komplize Danny G. muss für drei Jahre ins Gefängnis. Die beiden Männer haben mit Drogen gehandelt. "Wir waren von ihrer Variante nicht überzeugt. Observierung, Telefonüberwachung und die Aussagen der Zeugen waren eindeutig", begründete die vorsitzende Richterin. Die Verteidigung kündigte auf Nachfrage an, Revision einzulegen. Sie hatte Bewährungsstrafen gefordert.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Prozess waren streng. Die Anwesenheit zweier zusätzlicher Jusitzbeamter wurde angeordnet. Die Fußfesseln der Angeklagten durften nicht ab. Jeder Besucher musste seine Tasche durchsuchen lassen und den Personalausweis zur Kopie vorlegen. Und vor allem war es untersagt, den Verhandlungssaal mit Abzeichen von Rockergruppen zu betreten.

Über ein Jahr war die Polizei den Angeklagten auf der Spur

Der Grund: Jens L. war Mitglied des Magdeburger Rockerclubs der Bandidos. Nach eigener Angabe seit dessen Auflösung nicht mehr. Doch das Tattoo auf seinem Hals ist geblieben. In einem schwarzen Rahmen steht eine Eins und das Prozentzeichen. Das Zeichen "One Percent" soll nach eigener Beschreibung der Szene für das eine Prozent der Biker stehen, die sich nicht an Gesetze halten wollen. Der zweite Angeklagte Danny G. sei lange Zeit ein Prospect gewesen - ein Anwärter auf die Bandidos-Mitgliedschaft.

Rückblick: Am 7. April beobachteten Polizeibeamte, wie die beiden Männer Tüten in ein Schönebecker Wohnhaus trugen. Seit über einem Jahr sind die Polizisten des Landeskriminalamtes (LKA) den Angeklagten schon auf der Spur. Telefone wurden überwacht, GPS-Sender am Auto angebracht und observiert. Als die beiden Männer aus dem Wohnhaus kommen, werden sie vorläufig festgenommen - und im Keller fast vier Kilogramm Marihuana sowie ein Kilogramm Amphetamin sichergestellt. Seitdem sitzen Jens L. und Danny G. in Untersuchungshaft.

Beide haben die Absicht bestritten, mit den Drogen zu handeln. Zum Gegenbeweis führen die leitenden Ermittler Videoaufnahmen von Übergaben eines polizeibekannten Drogenhändlers an die beiden an. Doch laut Danny G. sei ein Großteil des gefundenen Marihuanas "bräunlich" und damit nicht mehr verwendbar gewesen. Sein Plan: die Entsorgung. Das Amphetamin gehöre einem Bekannten. Die Chemielaborantin des LKA widersprach der Aussage: "Wäre das Marihuana geschimmelt gewesen, hätten wir es nicht prüfen können." Doch es wurde geprüft - mit einem Ergebnis von mehr als den durchschnittlichen zehn Prozent Wirkstoffgehalt.

Richterin: Angeklagte befolgten schlechten Rat

Für die Richterin sei es ein schlechter Rat gewesen, sich darauf zu berufen, das Marihuana entsorgen zu wollen. "Sowohl die Laborantin als auch die erfahrenen Polizeibeamten haben keinen komischen Geruch festgestellt", so die Richterin. Zudem wäre der Wirkstoffgehalt von verschimmelten Drogen deutlich geringer als üblich. Und genau das sei laut Ergebnis nicht der Fall gewesen, betonte die Richterin.

Der Staatsanwalt hatte keinen Zweifel daran, dass die Angeklagten sich der Qualität des Rauschgiftes bewusst waren. Denn: Sie räumten eigenen Drogenkonsum ein. Am Messer von Jens L. fand man Koks. Dass die beiden Männer bei der Festnahme scharfe Messer bei sich trugen und bei der Verfolgung durch die Polizei rechts den Blinker setzten, aber links abbogen, ließ der Magdeburger Staatsanwalt in seine Forderung nach mehr als vier Jahren Haft einfließen.

Das Messer von Jens L. spielte auch im Urteil der Richterin eine entscheidende Rolle. "Entgegen ihrer Version sind wir davon überzeugt, dass sie dieses auch eingesetzt hätten, um die Drogen zu verteidigen", erklärte sie. Die mildere Strafe für Danny G. begründet sie mit dem Erstverbüßen einer Straftat. Die Zugehörigkeit zu den Bandidos spielte dagegen keine Rolle. "Sie haben sich damals in diesem Milieu bewegt, nur so sind die Ermittler auf sie aufmerksam geworden, ob das heute noch der Fall ist, kann ich nicht sagen und wissen wir auch nicht", so die Richterin.