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"Saalemündung" vertagt Entscheidung zu Höhe einer einmaligen Zahlung Herstellungsbeitrag für Calbe ist noch nicht ganz spruchreif

Von Andreas Pinkert 16.01.2015, 02:03

Schon im Vorfeld hat die Diskussion um die Einführung eines einmaligen Herstellungsbeitrages für Altanschließer für Wellen gesorgt. Nun hat der Abwasserzweckverband (AZV) "Saalemündung" überraschend den Beschluss gekippt. Grund ist nicht die Frage, ob der Beitrag - hauptsächlich in Calbe - erhoben wird, sondern in welcher Höhe.

Calbe/Bördeland/Barby/Nienburg l Soviel erst einmal vorweg: Die Erhebung des sogenannten Herstellungsbeitrages II betrifft innerhalb des AZV fast ausschließlich die Mitgliedsgemeinde Calbe und dort diejenigen Grundstückseigentümer, die vor dem Stichtag 15. Juni 1991 an eine Kanalisation angeschlossen worden sind. Mit einer Erhebung, so argumentiert das Land, beteiligen sich diese Bürger auch an den Investitionskosten für nach diesem Stichtag entstandene Klärwerke und Leitungen.

Zweckverband weist auf persönliches Klagerecht hin

Der Landtag machte im Dezember mit einer entsprechenden Änderung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) den Weg dafür frei. Noch bis Ende 2015 können nun Verbände diesen Betrag kassieren. Dennoch: Mehr als 24 Jahre später ist diese Einmalzahlung für Bürger schwer nachvollziehbar. So war es nicht verwunderlich, dass die Sitzung der Verbandsversammlung am Dienstagabend im AZV-Gebäude in der Breite mit viel Publikum stattfand.

"Was gedenkt Calbe, gegen den Beitrag zu unternehmen?", erhob Wolfgang Marwinski bei der Einwohnerfragestunde das Wort. Der ehemalige Stadtrat spielte dabei auf die gleichzeitig stattfindende Informationsveranstaltung in Schönebeck an, bei der die Eigentümerschutzvereinigung "Haus Grund" mit einem Betroffenen eine Musterklage vor dem Verwaltungsgericht anstrengt (Volksstimme berichtete).

"Unser Zweckverband wird erst nach einer Beschlussfassung verpflichtet, die entsprechenden Bescheide zu versenden", stellte Sven Hause als Vorsitzender der Verbandsversammlung klar. "Jedem Betroffenen steht es dann natürlich frei, den Rechtsweg zu beschreiten und dagegen zu klagen."

AZV-Geschäftsführer Uwe Scholz unterstrich den gesetzlichen Druck und erläuterte, dass die über den Herstellungsbeitrag II eingenommenen Gelder in die Erneuerung der Verbandsinfrastruktur fließen und damit langfristig zu Gebührenstabilität führen sollen.

1, 28 Euro, 1,04 Euro oder 0,89 Euro/Quadratmeter?

Fakt ist also: Grundsätzlich erhebt der AZV die Einmalzahlung von Altanschlussnehmern vor allem im Calbenser Entsorgungsgebiet. Doch bei der Frage, wie hoch dieser Beitrag letzendlich ausfallen sollte, entfachten sich Diskussionen.

Hendrik Appelt vom beauftragten Magdeburger Projektmanagement Pro 2000 kalkulierte als Beitragsobergrenze 1,28 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Mit einem "üblichen" Abschlag von 18 Prozent kam er auf einen Wert von 1,04 Euro pro Quadratmeter für den einmaligen Herstellungsbeitrag II.

Verbandsvorsitzender Sven Hause unternahm daraufhin einen Vorstoß und plädierte für einen 30-prozentigen Abschlag, der bei anderen Verbänden in Sachsen-Anhalt durchaus gängig sei. Nach dieser Rechnung würde die Beitragslast bei 89 Cent pro Quadratmeter liegen. Dadurch würde der Calbenser Anschlussnehmer zwar etwas mehr entlastet, der gesamte Verband im Calbenser Entsorgungsgebiet allerdings rund 240 000 Euro weniger einnehmen. Fehlende Einnahmen, die der AZV auf andere Weise kompensieren müsste.

Das rief Kritiker aus Bördeland und Nienburg auf den Plan, die in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Beitrag im Gegensatz zu Calbe erhoben hatten. "Da mussten wir schon durch. Allein in Eickendorf hatten wir jährliche Umlagezahlungen von damals bis zu 45 000 DM zu stemmen", berichtete Bördelands Bürgermeister Bernd Nimmich aus den Erfahrungen des damaligen AZV "Östliche Börde." Die Mitgliedsgemeinden seien nach der Wende von einer zu optimistischen Entwicklung ausgegangen und hätten ihre Abwasseranlagen für einen zu großen Bedarf konzipiert und letztlich finanzieren müssen. Auch Nienburg und Barby hatten bereits einen Modernisierungsbeitrag erhoben. In Calbe hingegen ist nach 1991 diese Erhebung nie in Angriff genommen worden. "Es wurde schlichtweg versäumt", sagt Nimmich.

Mit sieben Nein- und sechs Ja-Stimmen wurde der Beschluss zur Beitragskalkulation und damit zum Herstellungsbeitrag II abgelehnt. Geschäftsführer Uwe Scholz legte umgehend Widerspruch ein. Nun entscheidet die Kommunalaufsicht über das weitere Vorgehen. Sicher ist, dass der einmalige Herstellungsbeitrag II schnell wieder zur Diskussion auf die Tagesordnung der Verbandsversammlung kommen wird.