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Hecklingen setzt sich gegen Landkreis durch

27.05.2015, 15:45

Hecklingen (thö/fm) l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat eine Verfügung des Salzlandkreises gegenüber der Stadt Hecklingen abgewiesen. Die Kreisverwaltung hatte die Stadt am 13. April aufgefordert, die Grundsteuersätze um 100 Prozentpunkte und den Gewerbesteuersatz um 50 Prozentpunkte anzuheben. Hintergrund ist die extrem hohe Verschuldung von Hecklingen, die Stadt wäre ohne Finanzzuweisungen durch das Land nicht mehr handlungsfähig. Das Magdeburger Gericht stellte fest, dass die Kommunalaufsicht zwar eingreifen kann, allerdings gebe es dafür hohe Hürden. Der Kommune müsse es zunächst selbst obliegen, wie sie einen Haushaltsausgleich erzielen will. Dessen müsse sich die Kommunalaufsicht bewusst sein und ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich ihrer Vorstellungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung sorgfältig begründen. Zudem sei die Anordnung in Teilen zu unbestimmt abgefasst worden, urteilen die Richter. Diese Entscheidung stärkt vor allem die kommunale Selbstverwaltung.