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Nicht finanzierbare Forderungen machen Kinderspielstadt-Projekt den Garaus Investor soll Verband 368 500 Euro zahlen

Von René Kiel 08.01.2011, 05:27

Kurz vor der Übertragung seiner Aufgaben auf den Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Staßfurt sorgte der Abwasserzweckverband "Bodeniederung" Groß Börnecke (Stadt Hecklingen) noch einmal für Schlagzeilen. Er verlangte von einem niedersächsischen Unternehmer sage und schreibe 368 507 Euro.

Staßfurt/Hecklingen. Dabei handelt es sich um Martin Lohmöller aus Cloppenburg. Er hatte nach der Wende das Gelände des ehemaligen Trocknungswerkes in Hecklingen erworben und wollte darauf eine Kinderspielstadt errichten. Seine Pläne, mit denen diese unansehnliche und verfallene Industriebrache revitalisiert worden wäre, kamen auch beim Wirtschaftsministerium in Magdeburg gut an. Deshalb sagte der damalige Staatssekretär Manfred Maaß (FDP) Anfang der 2000er Jahre Lohmöller bei einer Vorort-Besichtigung in Hecklingen eine Förderung seines Projektes durch das Land zu.

Doch Lohmöller hatte seine Pläne ohne den Abwasserverband "Bodeniederung" gemacht. Dieser verlangte 2005 von dem Unternehmer für den Anschluss des über 40 000 Quadratmeter großen Areals mit viergeschossiger Bebauungsmöglichkeit an das Kanalnetz die stolze Summe von 213 096 Euro.

"Das hat mir das Genick gebrochen. Denn einen solchen Betrag konnte ich nicht aufbringen. Damit war der Traum von der Kinderspielplatz geplatzt", sagte Lohmöller. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er schon viel Geld in die Altlastenbeseitigung beziehungsweise in den Abriss der alten Produktionsgebäude gesteckt, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. "Darüber hinaus habe ich dort für rund 9000 Euro Schadstoffe entsorgen lassen", sagte der Investor.

Alle Gespräche mit der Verbandsgeschäftsführung um zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen seien damals ohne Erfolg geblieben. "Die wollen einfach nur Geld und waren zu nichts zu bewegen", so Lohmöller. Er kann nicht verstehen, dass die Vorgehensweise des Verbandes Recht und Gesetz sein kann. "Auch mein Rechtsanwalt konnte nichts dagegen machen. Der Beitragsbescheid ist angeblich rechtskräftig", bedauert der Unternehmer. Er zog deshalb die Reißleine und trennte sich von dem Gelände. "Ich habe meine Grundstückseigentümerschaft aufgegeben und das dem Fiskus mitgeteilt." Damit, so glaubte Lohmöller, sei das Grundstück nun "herrenlos" und das leidige Kapitel Hecklingen für ihn erledigt. Doch Ende des vergangenen Jahres brachte sich der Abwasserverband mit einer Mahnung und einem Bescheid über die Festsetzung von Säumniszuschlägen in Erinnerung. Mit einer Vollstreckungsandrohung forderte die Geschäftsführung von Lohmöller einen Beitrag in Höhe von 217 242 Euro. Zugleich setzte sie Säumniszuschläge von insgesamt 151 265 Euro fest. Das sind seit 2005 monatlich 2130 Euro. "Der Betrag ist innerhalb einer Woche zahlbar", heißt es in dem Schreiben.

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Michael Stöhr, sagte dazu: "Das Problem hatten wir schon bei mehreren Gewerbegebieten, zuletzt zum Beispiel auch in Tarthun. Wir hatten uns dafür entschieden, keine Ausnahmen zuzulassen. Das wäre den anderen Grundstücksbesitzern gegenüber, die ihren vollen Herstellungsbeitrag entrichtet haben, unfair."

In sozialen Härtefällen bestehe aber die Möglichkeit Ratenzahlungen oder eine Stundung zu vereinbaren.