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Messerstecherei kein versuchter Mord

21.10.2014, 13:33

Hecklingen (ok). Im Fall der Messerstecherei am Löderburger See im vergangenen Jahr wurde am Landgericht in Magdeburg jetzt erneut ein Urteil gefällt. Die Richter haben entschieden, dass sich der Angeklagte im Gebiet der Stadt Hecklingen nicht des versuchten Mordes strafbar gemacht hat. Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch in Ihrer Ausgabe der Volksstimme sowie im E-Paper.