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Die Widersprüche der Verbandsgemeinde gegen abgelehnte Haushalte greifen die Aufsichtsbehörde im Kreis an Düpierte Kommunalaufsicht

Von Thomas Höfs 26.03.2015, 02:19

Mit einem interessanten Schachzug wehrt sich die Verbandsgemeinde gegen die abgelehnten Haushalte ihrer Mitgliedsgemeinde. Düpiert steht nun die Kommunalaufsicht des Kreises da.

Egelner Mulde l Die Haushalte der Mitgliedsgemeinde in der Egelner Mulde wurden im vergangenen Jahr allesamt von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Vor allem an den Defiziten störte sich die Aufsichtsbehörde auf Kreisebene. Die Fehlbeträge in den Kommunen entstanden vor allem durch die Umlagen von Verbandsgemeinde und Kreis. Sie überstiegen in der Summe die Einnahmen der Kommunen deutlich. Selbst wenn die Gemeinden keinen einzigen Cent ihrer Steuereinnahmen für sich verwendet hätten, hätte das Geld nicht ausgereicht.

Doch hätte die Kommunalaufsicht des Kreises die Verbandsgemeindeumlage nicht versagen müssen? Denn wiederholt verlangte die Verbandsgemeinde zu viel Geld von ihren Gemeinden. Gab es nicht bereits auch in Sachsen-Anhalt Rechtsprechungen dazu? Kämmerer Ferdinand Hartl sieht die Verbandsgemeindeumlage vom vergangenen Jahr in Höhe von 70 Prozent rückblickend als verfassungswidrig an. Er verweist hier auf die entsprechende Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006.

Entsprechend der richterlichen Vorgaben hat er die Widersprüche an die Kommunalaufsicht formuliert. Schließlich konnten die Kommunen die Umlagezahlungen nicht beeinflussen. Die Kommunalaufsicht hätte mit Ermessen die Etats der Gemeinden auch genehmigen können, ist er überzeugt.

Die Verbandsgemeinde verfolgt die abgelehnten Etats noch weiter, weil sie sich daraus Vorteile für die künftigen Haushaltsaufstellungen in den Mitgliedsgemeinden erhofft. Daneben geht es der Verbands- und den Mitgliedsgemeinden aber auch darum, die Kommunalaufssicht von ihren Argumenten zu überzeugen.

Bislang sieht sich die Aufsichtsbehörde des Kreises rückblickend richtig handelnd. Das ist jedenfalls die Antwort auf eine umfassende Anfrage zu dem Thema. Auf gezielte Fragen, ob das Urteil des Landesverfassungsgerichts in der Behörde bekannt sei und warum die Aufsichtsbehörde nicht den Richterspruch umgesetzt und die Verbandsgemeindeumlage begrenzt habe, reagierte die Pressestelle der Kreisverwaltung bislang nicht. Ebenso gibt es keine Antwort darauf, ob die Aufsichtsbehörde Auswirkungen des Richterspruchs auch auf die eigene Kreisumlage erkennen kann. Für die Mitgliedsgemeinden ist dies aber eine entscheidende Frage auch in der Zukunft. Wenn Verbandsgemeinde und Kreis den Kommunen die Einnahmen per Umlagen abziehen, nutzt auch Sparen nichts mehr, weil es nichts zum Sparen gibt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht auf die Widersprüche reagiert.